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Eine Genehmigung beantragen, um einen Teil des öffentlichen Weges des RAVeL zu besetzen: der Treidelweg (Bereich Wasserwege)

Zusammengefasst

Das regionale öffentliche Eigentum kann mit vorheriger Genehmigung des ÖDW Mobilität und Infrastrukturen für private Zwecke genutzt werden. Der Antragsteller muss ein Formular ausfüllen. Die Nummer 1719 kann ihm den Weg zu der Dienststelle weisen, die den betreffenden Abschnitt verwaltet.

Die betreffenden Aktivitäten umfassen jegliche Nutzung, die über die gewöhnliche Nutzung des RAVeL hinausgeht: Durchführung von Arbeiten, Freizeit-, Sport- oder touristische Veranstaltungen, Aufbau eines Verkaufsstands usw.

Im Detail

Prozedur
  • Das Formular ausfüllen;
  • Das Formular an die zuständige Direktion der Wasserstraßen zurückschicken.
rechtliche Grundlagen
  • Dekret vom 19. März 2009 über die Erhaltung des regionalen öffentlichen Straßen- und Wasserstraßennetzes
  • Erlass der Wallonischen Regierung vom 6. Dezember 2012 zur Ausführung von Artikel 3, § 4 des Dekrets vom 19. März 2009 über die Erhaltung des regionalen öffentlichen Straßen- und Wasserstraßennetzes
  • Ministerieller Erlass vom 3. Juni 2014 über den Genehmigungsantrag für die Benutzung der öffentlichen Straßennetze und zur Bestimmung des Begriffs von deren geringfügiger Inanspruchnahme

Formulare

Downloads

  • Antragsformular für die Genehmigung zur Nutzung öffentlich zugänglicher hydraulischer Strecken (nur auf Französisch verfügbar)

Kontakte

Dienste

Wasserstraßendirektion Tournai
Rue de l'Hôpital Notre-Dame 2
7500 Tournai
069 36 26 40
Wasserstraßendirektion Namur
Rue Blondeau 1
Code postal - Localité 5000 Namur
081 24 27 10
Wasserstraßendirektion Mons
Rue Verte 11
7000 Mons
065 39 96 10
Wachdienst: 0479/89.11.62
Wasserstraßendirektion Lüttich
Esplanade Simone Veil 1 (5è étage)
4000 Liège
04/220.87.11
Wasserstraßendirektion Charleroi
Rue de Marcinelle 88
6000 Charleroi
071 23 86 30

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Aktualisiert am 01/06/2026
Verwaltungsschritt Nr. 3954
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