Eine Ermäßigung der Inbetriebsetzungssteuer auf Kraftfahrzeuge für kinderreiche Familien beantragen

Zusammengefasst

Ab dem 1. Juli 2025 haben kinderreiche Familien Anspruch auf eine Ermäßigung der Inbetriebsetzungssteuer von bis zu 250 €. Eine kinderreiche Familie ist ein Haushalt mit mindestens drei Kindern unter 21 Jahren oder unter 25 Jahren, sofern diese noch unterhaltsberechtigt sind. Diese Ermäßigung gilt nur für ein Fahrzeug pro Familie. Die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs muss mehr als 1.838 kg und weniger als 2.750 kg betragen.

Achtung

Die Ermäßigungen werden in der Regel automatisch gewährt, außer in bestimmten Fällen, wie z. B. gleichmäßig aufgeteilte Unterbringung, unterhaltsberechtigte Kinder im Alter von 21 bis 25 Jahren.

Wenn Sie feststellen, dass Sie die Bedingungen für eine Ermäßigung erfüllen und diese in Ihrer Berechnung nicht berücksichtigt wurde, können Sie über das untenstehende Formular einen Antrag stellen.

Im Detail

Zielpublikum - Details

Kinderreiche Familien (= Haushalte mit mindestens drei Kindern unter 21 Jahren oder unter 25 Jahren, sofern diese noch unterhaltsberechtigt sind), die keine Ermäßigung der Inbetriebsetzungssteuer erhalten haben.

Bedingungen
  • Als kinderreiche Familie (= Haushalt mit mindestens drei Kindern unter 21 Jahren oder unter 25 Jahren, sofern diese noch unterhaltsberechtigt sind) gelten.
  • Die Ermäßigung kann nicht bereits für ein anderes Fahrzeug gewährt worden sein.
  • Die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs muss mehr als 1.838 kg und weniger als 2.750 kg betragen.
Prozedur

Sie müssen das Formular « Inbetriebsetzungssteuer – Antrag auf Ermäßigung für kinderreiche Familien » ausfüllen.

Zur besseren Bearbeitung kann dieses Formular direkt online ausgefüllt werden.

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ÖDW Finanzen
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087/391 170
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 4578
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