Eine Bescheinigung für die steuerliche Absetzbarkeit von umweltfreundlichen Investitionen anfordern

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Zusammengefasst

Sind Sie um die ökologischen Auswirkungen Ihrer Tätigkeit besorgt und haben in ein Projekt zur Erforschung neuer Materialien, die aus recycelten Produkten hergestellt werden, investiert?

Ihr Unternehmen hat die Entwicklung einer Software finanziert, mit der es den Energieverbrauch seines Herstellungsprozesses optimieren kann?

Hat Ihr Unternehmen ganz allgemein in die Forschung oder Entwicklung eines fortschrittlichen Produkts oder einer fortschrittlichen Technologie investiert, welche die Umweltauswirkungen seiner Geschäftstätigkeit verbessert? Dann können Sie für Investitionen in der Wallonie einen Steuerabzug in Anspruch nehmen.

Dazu benötigen Sie eine Bescheinigung vom Öffentlichen Dienst der Wallonie, Landwirtschaft, Naturschätze & Umwelt (ÖDW-LNU) Zum Antrag: Der Vorgang ist kostenlos und kann online durchgeführt werden.  

 

FÖRDERUNG UMWELTFREUNDLICHER PRODUKTIVER INVESTITIONEN

Aus wirtschaftlichen oder philosophischen Gründen versuchen Unternehmen und Fachleute, die ökologischen Auswirkungen ihrer Tätigkeit oder Produktionskette zu verbessern. Diese Überlegungen führen manchmal zu der Notwendigkeit, auf ein Produkt oder Verfahren zurückzugreifen, das es noch nicht auf dem Markt gibt und dessen Entwicklung mit Kosten verbunden ist.

Um die Finanzierung solcher innovativen Produktionsmittel zu fördern, gewähren die Bundesbehörden Unternehmen oder Selbstständigen, die in die Forschung und Entwicklung von Produkten oder Technologien investieren, die keine Auswirkungen auf die Umwelt haben, ODER die negativen Auswirkungen auf die Umwelt minimieren, einen Steuerabzug.

 

EINE VON DER WALLONISCHEN REGION AUSGESTELLTE BESCHEINIGUNG

Um diesen Steuervorteil zu erhalten, muss Ihrer Körperschaftssteuererklärung eine Bescheinigung beigefügt werden, die belegt, dass Ihre Investitionen umweltfreundlich sind. Das ÖDW LNU stellt diese Bescheinigung für Investitionen aus, die in der Wallonie getätigt werden.

 

FORDERN SIE IHRE STEUERBESCHEINIGUNG AN

Melden Sie sich unter Mein Bereich an und folgen Sie dem Verfahren! Um Ihren Antrag an die Behörden zu übermitteln, haben Sie Zeit bis zum 31. März des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem Sie Ihre Investition getätigt haben.

Im Detail

Zielpublikum - Details

Der Steuerabzug für umweltfreundliche Investitionen kann beantragt werden von:

  • Industrieunternehmen
  • Handelsunternehmen
  • landwirtschaftlichen Unternehmen (die von einer natürlichen Person oder einer Gesellschaft betrieben werden)
  • Inhabern von freien Berufen
Vorteile

Die vom ÖDW LNU ausgestellte Bescheinigung berechtigt zur Inanspruchnahme eines Steuerabzugs.

Prozedur

1. Gehen Sie zu Mein Bereich, um auf das Antragsformular zuzugreifen (siehe „Formulare“).

 

2. Füllen Sie das Online-Formular bis spätestens 31. März des auf das betreffende Steuerjahr folgenden Jahres aus und bestätigen Sie es.  Achten Sie darauf, dass Sie:

      • ein Formular pro Steuerjahr ausfüllen

      • ein Formular für jedes neue Produkt oder jede neue Produktgruppe und/oder jede fortgeschrittene Technologie ausfüllen, für die Sie eine Investition getätigt haben

 

3. Ihr Dossier wird von der Abteilung für umweltfreundliche Forschung und Technologie analysiert. Sie können um zusätzliche Informationen gebeten werden.

 

4. Nach einer positiven Stellungnahme der Dienststelle wird eine Steuerbescheinigung ausgestellt, die von der Generaldirektorin des ÖDW LNU im Namen der wallonischen Regierung unterzeichnet wird.

 

5. Der ÖDW LNU übermittelt Ihnen die unterzeichnete Bescheinigung so schnell wie möglich.

 

* * * * * * * * ALTERNATIVEN ZUR ONLINE-BEWERBUNG

Es ist weiterhin möglich, Ihre Anfrage mithilfe des Formulars im WORD-Format (siehe „Formulare“) an die Verwaltung zu übermitteln, entweder:

      • per Einschreiben an: ÖDW LNU  
                                       Direktion für Forschung und Entwicklung  
                                       14 Chaussée de Louvain  
                                       5000 Namur

      • oder per E-Mail an die folgende Adresse: rd.deductionsfiscales.environnement@spw.wallonie.be

 

Wenn die Anhänge des Formulars umfangreich sind, übermitteln Sie sie als komprimierte Datei oder über einen Link, über den sie heruntergeladen werden können.

Die oben erläuterten Fristen und Ausfüllhinweise gelten auch für Anträge, die per Post oder E-Mail gestellt werden.

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Verwaltungsschritt Nr. 3798
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