Eine Anerkennung als Umweltschutzorganisation beantragen

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Zusammengefasst

Sind Sie eine Organisation, die sich für den Schutz, die Verbesserung, die Erziehung oder die Sensibilisierung für die Umwelt in der Wallonie einsetzt? Beantragen Sie Ihre Anerkennung als Umweltschutzorganisation beim ÖDW LNU (Landwirtschaft, natürliche Ressourcen, Umwelt).
 

ANERKENNUNG: EIN VORTEIL FÜR IHRE ORGANISATION

Die Anerkennung wertet Ihre Fähigkeiten und Ihre Arbeit zur Information und Sensibilisierung der Öffentlichkeit im Umweltsektor auf. Außerdem ist sie notwendig, um finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Die Anerkennung wird vom Umweltminister für einen Zeitraum von 6 Jahren erteilt. Um sie zu verlängern, müssen Sie mindestens 6 Monate vor Ablauf der aktuellen Anerkennung einen neuen Antrag bei der Behörde stellen.

Die Anerkennung beginnt am 1. Januar oder am 1. September, je nachdem, wann Sie Ihren Antrag bei der Behörde eingereicht haben.
 

BEANTRAGEN SIE IHRE ANERKENNUNG ONLINE

Gehen Sie auf die digitale Plattform „Mein Bereich“. Dort finden Sie das spezielle Antragsformular für die Anerkennung als Umweltschutzorganisation. Dieses Dokument ist auszufüllen und an die Verwaltung zu übermitteln:

  • vom 1. bis 31. Januar für eine Anerkennung ab dem 1. Juli
  • vom 1. bis 31. Juli für eine Anerkennung, die am 1. September beginnt

Lesen Sie im Abschnitt „Vorgehensweise“ die genauen Schritte, die Sie unternehmen müssen.

Achtung

In Anbetracht der aktuellen Wahlperiode kann es sein, dass die ab dem 1. September 2024 laufende Frist für die Bearbeitung und Gewährung von Anerkennungen länger dauert. Ist dies der Fall, werden diese Anerkennungen rückwirkend ausgestellt.

Im Detail

Zielpublikum - Details

Jede Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht (VoG), die umweltbezogene Aktivitäten entwickelt in Bezug auf:

  • Schutz
  • Verbesserung
  • Erziehung
  • Sensibilisierung

Sie kann anerkannt werden als:

  • eine lokale Vereinigung
  • eine regionale Vereinigung
  • eine Föderation oder ein Netzwerk

Lesen Sie im Abschnitt „Bedingungen“, welche Bestimmungen in den einzelnen Fällen zu beachten sind.

Bedingungen

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN, DIE VON JEDER VOG EINZUHALTEN SIND

  • Als Hauptgegenstand (Satzung der VoG) den Schutz der Umwelt, die Verbesserung des Zustands der Umwelt, die Umwelterziehung oder das Umweltbewusstsein haben
  • Sein Operationszentrum in Belgien haben und regelmäßig Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Hauptzweck auf dem Gebiet der Wallonischen Region ausüben
  • Nicht aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung verurteilt worden sein (Feindseligkeit gegenüber den Grundsätzen der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, Bekämpfung bestimmter Formen der Diskriminierung)
  • Auf wenigstens eine dreijährige Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Hauptgegenstand zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf Anerkennung zurückblicken
  • Eine Buchhaltung führen, die eine finanzielle Kontrolle über die Verwendung von Subventionen ermöglicht
  • Eine Haftpflichtversicherung abschließen, die alle Schäden abdeckt, die durch seine Tätigkeit, sein Personal oder durch ehrenamtliche Mitarbeiter entstehen können


ANERKENNUNG ALS LOKALE VEREINIGUNG - Spezifische Bedingungen, die erfüllt werden müssen

  • Pro Jahr mindestens 5 Aktionen organisieren, die ihren Mitgliedern oder der Öffentlichkeit zugänglich sind und die auf den Schutz der Umwelt, die Verbesserung des Zustands der Umwelt, die Umwelterziehung und das Umweltbewusstsein abzielen
  • Seine Aktionen auf dem Gebiet einer oder mehrerer Gemeinden der Wallonischen Region ausüben

 

ANERKENNUNG ALS REGIONALE VEREINIGUNG - Spezifische Bedingungen, die erfüllt werden müssen

  • Pro Jahr mindestens 20 Aktionen organisieren, die ihren Mitgliedern oder der Öffentlichkeit zugänglich sind und die auf den Schutz der Umwelt, die Verbesserung des Zustands der Umwelt, die Umwelterziehung und das Umweltbewusstsein abzielen
  • Aktivitäten ausüben, die in mindestens 3 wallonischen Provinzen stattfinden oder die Teilnehmer (Schulen, Vereine oder andere identifizierte Gruppen) aus mindestens 3 verschiedenen Provinzen anziehen
  • Seine Aktionen auf ein oder mehrere von der Regierung festgelegte identifizierbare Themen ausrichten

 

ANERKENNUNG ALS FÖDERATION ODER NETZ - Spezifische Bedingungen, die erfüllt werden müssen

  • Dienstleistungen für ihre Mitglieder oder die Öffentlichkeit anbieten und pro Jahr mindestens 30 Aktionen organisieren, die ihren Mitgliedern oder der Öffentlichkeit zugänglich sind und die auf den Schutz der Umwelt, die Verbesserung des Zustands der Umwelt, die Umwelterziehung und das Umweltbewusstsein abzielen
  • Eine Mission zur Vertretung der Vereinigungen ausüben, insbesondere in den von der Wallonischen Region eingerichteten Kommissionen und Beratungsgremien
  • Zu seinen aktiven Mitgliedern mindestens 30 Verbände zählen, die in der Wallonie als Umweltschutzorganisationen anerkannt sind
  • Aktionen auf dem gesamten Gebiet der Wallonischen Region ausüben

Die Anerkennung wird aufrechterhalten, solange die oben genannten Bedingungen erfüllt sind.

Vorteile

Durch die Anerkennung als Umweltschutzorganisation erhalten Sie finanzielle Unterstützung für Ihre Aktivitäten im Umweltsektor in Bezug auf Schutz, Verbesserung der Umwelt, Umwelterziehung oder Sensibilisierung für die Umwelt. Ihr Betrag wird pauschal auf 3000 Euro festgelegt.

Die Unterstützung zu erhalten ist ganz einfach: Sobald Ihre Anerkennung offiziell ist, kümmert sich die CSE um die notwendigen Schritte, damit Sie die Subvention erhalten. Diese ist Gegenstand eines ministeriellen Erlasses, der Ihnen per E-Mail zugesandt wird.

Prozedur
WIE GEHT ES WEITER?
1.    Anmeldung in Mein Bereich
2.    Das Formular ausfüllen und einreichen
3.    Nachverfolgung des Antrags
4.    Gewährung der Anerkennung
5.    Antrag auf Verlängerung

 

Nutzen Sie das Online-Formular auf Mein Bereich, um uns Ihre Anfrage zu senden. Wenn Sie Ihre Datei dennoch per E-Mail senden möchten, wenden Sie sich an die CSE (sensibilisation.environnement@spw.wallonie.be).

 

1. Loggen Sie sich in die Plattform Mein Bereich ein.

Wenn Sie auf den verfügbaren Link in der Rubrik „Formulare“ klicken, werden Sie zu Mein Bereich weitergeleitet. Brauchen Sie Hilfe beim Einloggen? Lesen Sie die Bedienungsanleitung (siehe unter „Nützliche Dokumente“).

 

2. Füllen Sie das Formular aus und reichen Sie Ihren Antrag ein

Bereiten Sie die folgenden Dokumente vor, die dem Formular beigefügt werden müssen:

  • Kopie der aktuellsten Version der Satzung der VoG (oder ihrer konsolidierten Version)
  • Eine Bescheinigung über die Bankverbindung (RIB)
  • Ein Bericht über die Aktionen, die in den zwei Jahren vor Ihrem Antrag auf Anerkennung für die Öffentlichkeit organisiert wurden (eine Vorlage finden Sie unter „Nützliche Dokumente“)
  • Die Finanzbilanz mit einer Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben nach Posten für die letzten drei Jahre vor Ihrem Antrag auf Anerkennung (eine Vorlage finden Sie unter „Nützliche Dokumente“)
  • Eine eidesstattliche Erklärung (eine Vorlage finden Sie unter „Nützliche Dokumente“)

Haben Sie Fragen zum Ausfüllen? Eine Liste der am häufigsten gestellten Fragen und Antworten steht Ihnen unter „Nützliche Dokumente“ zur Verfügung.

Wenn Ihre Unterlagen vollständig sind, reichen Sie Ihren Antrag zur Weiterleitung an die Verwaltung ein. Sie erhalten eine Empfangsbestätigung.
 

3. Nachverfolgung Ihres Antrags

Die Bearbeitung Ihrer Akte erfolgt durch die Cellule de Sensibilisation à l'Environnement (CSE) (Zelle für Umweltbewusstsein) des ÖDW LNU. 

Gehen Sie zu „Mein Bereich“, um den Fortschritt der Bearbeitung Ihrer Akte zu verfolgen. 

Innerhalb von 20 Tagen nach Eingang teilt Ihnen die Verwaltung über Mein Bereich mit, ob Ihre Akte vollständig und zulässig ist. 

Wenn Elemente fehlen, werden Sie in Mein Bereich darauf hingewiesen. Übermitteln Sie sie, ebenfalls über die digitale Plattform, innerhalb der Frist, die Ihnen die CSE mitgeteilt hat. Andernfalls könnte Ihr Antrag als unzulässig betrachtet werden.

 

4. Gewährung der Anerkennung

Sobald Ihr Antrag für vollständig und zulässig befunden wurde, wird er zur Genehmigung an den Umweltminister weitergeleitet. Ein ministerieller Erlass, der Ihre Anerkennung offiziell bestätigt, wird Ihnen per E-Mail zugesandt.

 

5. Antrag auf Verlängerung

Um eine laufende Anerkennung zu verlängern, ist das Verfahren das gleiche wie bei einem neuen Antrag. Gehen Sie wie oben erläutert zu Mein Bereich, um Ihren Antrag einzureichen.

 

Coût

Der Vorgang ist völlig kostenlos.

Kontakte

Dienste

Kontaktieren Sie die Cellule de Sensibilisation à l'Environnement (CSE) (Zelle für Umweltbewusstsein)
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 4183
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