Auswahl eines zugelassenen Labors oder einer zugelassenen Organisation für Lärmmessungen

Zusammengefasst

Möchten Sie als Unternehmen überprüfen, ob Sie die vorgeschriebenen Lärmschutznormen einhalten?
Muss Ihr Planungsbüro im Rahmen einer Verträglichkeitsprüfung eine akustische Studie durchführen?

Wenden Sie sich an ein Labor oder eine Einrichtung, die von der wallonischen Region zugelassen ist!

Wenn Sie ein Labor oder eine Organisation wählen, die für die Durchführung von Schallmessungen und akustischen Studien zugelassen ist, können Sie sicher sein, dass diese von einem Experten für Akustik durchgeführt werden. Daher sind nur gesetzlich oder durch eine Genehmigung vorgeschriebene akustische Studien gültig, die von einem zugelassenen Labor oder einer zugelassenen Stelle durchgeführt wurden.

In der Wallonie erteilt der ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt unter bestimmten Bedingungen die Zulassungen.

Diese Labors oder Einrichtungen sind zugelassen, um Folgendes durchzuführen:

  • sonometrische Kontrollmessungen
  • akustische Studien im Rahmen einer Umweltgenehmigung, einer Globalgenehmigung oder einer Umweltverträglichkeitsprüfung
  • akustische Studien im Rahmen von Lärmkartografien oder Plänen zur Bekämpfung von Umgebungslärm
  • die Überprüfung und Kontrolle von Schallpegelmessern und akustischen Messgeräten

Konsultieren Sie die Liste der zugelassenen Labore und Einrichtungen in der Wallonie und kontaktieren Sie jenes/jene Ihrer Wahl (siehe Rubrik „Nützliche Links“)!

 

Achtung

Akustische Studien, die durch Gesetzgebung oder eine Genehmigung vorgeschrieben sind und von einem nicht zugelassenen Labor oder einer nicht zugelassenen Stelle durchgeführt werden, sind nicht gültig.

Im Detail

Zielpublikum - Details
  • Planungsbüros, die im Rahmen von Verträglichkeitsprüfungen eine akustische Studie durchführen müssen
  • Betreiber, die eine Genehmigung beantragen oder überprüfen müssen, ob die in ihrem Unternehmen eingesetzten Mittel ausreichen, um die Lärmschutznormen zu erfüllen
  • Lokale Behörden und Polizeizonen, die befugt sind, die Lärmbelastung durch Unternehmen zu kontrollieren

 

Bedingungen

 

Vorteile

Wenn Sie sich an ein zugelassenes Labor oder eine zugelassene Organisation wenden, können Sie sicher sein, dass die Schallmessungen oder die akustische Studie durchgeführt werden:

  • mit gesetzeskonformen Ausrüstungen und Geräten
  • gemäß den Bedingungen für Maßnahmen, die von der wallonischen Gesetzgebung vorgeschrieben werden
Prozedur

Es sind keine administrativen Schritte erforderlich, um die Wahl eines zugelassenen Labors durch einen Benutzer zu formalisieren.

Sehen Sie sich einfach die Liste an und entscheiden Sie sich für das Labor oder die anerkannte Einrichtung Ihrer Wahl.

Kontakte

Dienste

Bei Fragen wenden Sie sich an die Direktion der Vorbeugung der Verschmutzungen
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 147336
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