Zusammengefasst
Ein Sportboot ist jedes Boot, das für Freizeit-, Sport- oder Tourismuszwecke konzipiert oder verwendet wird, mit Ausnahme von Booten, die für die Beförderung von mehr als 12 Personen verwendet werden oder bestimmt sind.
Als Sportboote gelten:
- Kajütboote
- motorbetriebene Wasserfahrzeuge (Außenborder, Jet-Ski usw.)
- Wasserfahrzeuge ohne Motor (Ruderboot, Kanu, Kajak, Segelboot, Tretboot usw.)
- Wohnboote
Nicht als Sportboote gelten:
- Boote in öffentlichen Wasserdurchläufen
- Beiboote von Schiffen
Im Detail
Um eine Wasserstraße benutzen zu können, muss jedes Wasserfahrzeug ein eindeutiges und dauerhaftes Kennzeichen an einer gut sichtbaren Stelle tragen.
Im Falle eines Kaufs muss der neue Eigentümer einen neuen Antrag stellen.
Bei Diebstahl oder Verlust des Kennzeichens muss dem neuen Antrag eine Bescheinigung mit der Nummer des Polizeiprotokolls beigefügt werden.
Ausgenommen sind Windsurfbretter, aufblasbare Boote, die nicht für einen Motor ausgerüstet sind, sowie Flöße.
Die Anmeldung kostet +/- 50 € (der Preis wird jedes Jahr am 1. Januar indexiert).
Was brauche ich, um mit einem Sportboot fahren zu können?
Dies fällt in die Zuständigkeit des Föderalstaates.
Sie müssen sich an den Föderalen Öffentlichen Dienst Mobilität und Transportwesen-Navigation wenden
- E-Mail: registration.yachting@mobilit.fgov.be
- Tel.: +32(0)2 277 35 31
- https://mobilit.belgium.be/fr/navigation/navigation_de_plaisance
- Allgemeine Vorschriften für die nicht-gewerbliche Schifffahrt
- Erlass der Wallonischen Regierung zur Regelung der Schifffahrt auf den Wasserstraßen in der Wallonischen Region und zur Aufhebung für die Wallonische Region mancher Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 15. Oktober 1935 zur Einführung der allgemeinen Ordnung über die Wasserstraßen