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Ihre Verwaltungsschritte

In dieser Rubrik finden Sie alle auf Deutsch verfügbaren Verwaltungsschritte des Öffentichen Dienstes der Wallonie.

Die hier aufgeführten Vewaltungsschritte betreffen ausschließlich den Bereich des ÖDW.

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469 gefundene Resultate
  • Die wallonische Steuerverwaltung beantwortet Ihre Fragen: per E-Mail: finanzdienst@spw.wallonie.be Telefonsprechstunde : 087 39 11 70 MO & MI: 8h30 – 12h00 DI & DO: 8h30…
  • Wenn die Fahrgestellnummer Ihres Fahrzeugs beschädigt und/oder unleserlich ist, ist ein Neueinschlag der Nummer erforderlich. Die Verschlechterung und/oder Unleserlichkeit einer…
  • Wenn Sie ein aus dem Ausland importiertes Fahrzeug besonderer Bauart (Industrieausrüstung, landwirtschaftliche Geräte oder Werkzeuganhänger) zulassen möchten, muss das Fahrzeug…
  • Wenn Sie ein aus dem Ausland importiertes Fahrzeug ohne europäische Genehmigung oder ein umgebautes Fahrzeug zulassen möchten, müssen Sie das Fahrzeug zunächst zur Genehmigung…
  • Eine Genehmigung ist erforderlich, um Ausnahmefahrzeuge auf öffentlichen Straßen in Betrieb zu nehmen, die aufgrund ihrer Bauweise oder der unteilbaren Ladung, die sie befördern,…
  • Authorisation is required to put exceptional vehicles into circulation on the public highway which, because of their construction or the indivisible load they carry, exceed at least one of the…
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