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Ihre Verwaltungsschritte

In dieser Rubrik finden Sie alle auf Deutsch verfügbaren Verwaltungsschritte des Öffentichen Dienstes der Wallonie.

Die hier aufgeführten Vewaltungsschritte betreffen ausschließlich den Bereich des ÖDW.

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509 gefundene Resultate
  • Die wallonische Steuerverwaltung beantwortet Ihre Fragen: per E-Mail: finanzdienst@spw.wallonie.be Telefonsprechstunde : 087 39 11 70 MO & MI: 8h30 – 12h00 DI & DO: 8h30…
  • Eine Genehmigung ist erforderlich, um Ausnahmefahrzeuge auf öffentlichen Straßen in Betrieb zu nehmen, die aufgrund ihrer Bauweise oder der unteilbaren Ladung, die sie befördern,…
  • Authorisation is required to put exceptional vehicles into circulation on the public highway which, because of their construction or the indivisible load they carry, exceed at least one of the…
  • Bei jedem Problem im Zusammenhang mit einer regionalen Straße oder Autobahn oder ihren Infrastrukturen empfehlen wir Ihnen, sich an die Regionalverwaltung zu wenden, die in der Lage ist, auf der…
  • Der regionale öffentliche Bereich, insbesondere Straßen und deren Nebenanlagen, können mit vorheriger Genehmigung des ÖDW Mobilität und Infrastruktur für private Zwecke…
  • Ein Autofahrer, dessen Fahrzeug beim Befahren einer Regionalstraße beschädigt wurde, kann bei der örtlich zuständigen Straßendirektion einen Antrag auf Entschädigung…
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