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Melden von Abfällen aus Kfz.- und Karosseriewerkstätten

Zusammengefasst

 Betreiben Sie eine Kfz- oder Karosseriewerkstatt in der Wallonie? Bei Ihrer beruflichen Tätigkeit fallen wahrscheinlich gefährliche Abfälle an. 

 In der Wallonie muss jeder Erzeuger von gefährlichen Abfällen jedes Jahr seine Produktion bei der Verwaltung melden

 OBLIGATORISCH ZWEIMAL IM JAHR

 Als Betreiber einer Kfz- oder Karosseriewerkstatt müssen Sie Ihre Meldung über die Erzeugung gefährlicher Abfälle zweimal pro Jahr einreichen:

  • vor dem 10. Februar
  • vor dem 10. August

Diese Meldung erfolgt beim ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt (LNU). Und zwar bei unserer Direktion für Abfallwirtschaftsinfrastruktur und Abfallpolitik (DAIAP). 

 Ihre Meldung ermöglicht es uns, gefährliche Abfälle in der Wallonie zu überwachen und zurückzuverfolgen. Aber auch, um Statistiken über die damit verbundenen Handlungen zu erhalten. 

 Unser Auftrag? Umwelt- und gesundheitsverträgliche Abfallentsorgungsmethoden umsetzen und durchsetzen. 

 WAS SIND GEFÄHRLICHE ABFÄLLE?

Die Liste der gefährlichen Abfälle wie im Abfallkatalog definiert finden Sie unter Abschnitt „Nützliche Links“ unten.

 Einige Beispiele:

  • Altöl: Die Einleitung von Altöl in die Umwelt ist verboten, da es die Umwelt stark belastet. Wenn Sie weniger als 500 Liter Altöl pro Jahr produzieren, müssen Sie nichts melden.
  • PCB und PCT: Diese Chemikalien sind nur sehr schwer biologisch abbaubar.
  • Batterien und Akkus
  • Farb- und Lösungsmittelabfälle

Befolgen Sie für Ihre Meldung die unten aufgeführten Schritte.

Im Detail

Zielpublikum - Details

Sie betreiben eine Kfz- oder Karosseriewerkstatt in der Wallonie. Sie produzieren im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit gefährliche Abfälle.

Prozedur

 Schritt für Schritt:

  1. Füllen Sie das Formular aus, das online oder als Papierversion (.PDF) unter „Formulare“ unten verfügbar ist.
  2. Wenn Sie das PDF-Formular verwendet haben, scannen Sie es ein und schicken Sie es per E-Mail an declaration.production.dechets@spw.wallonie.be                                                                            ODER schicken Sie es an die Abteilung Boden und Abfall, Direktion für Abfallwirtschaftsinfrastruktur und Abfallpolitik, avenue Prince de Liège 15 à 5100 JAMBES
  3. Follow-up: Wir kontaktieren Sie nur im Fall von Problemen mit Ihrer Meldung.

Ihre Meldung ist kostenlos. Die Nichtabgabe einer Meldung stellt einen Verstoß dar, der mit einem Strafmandat geahndet werden kann.

Die Meldung kann in Deutsch oder Französisch erfolgen.

UNS ZU LIEFERNDE INFORMATIONEN

Ihre Meldung muss folgende Angaben enthalten:

  • Ihre Identifikationsdaten
  • Liste Ihres üblichen Abfalls
  • Liste der zugelassenen Sammelstellen, die Sie in Anspruch genommen haben
  • Liste der zugelassenen Transportunternehmen, die Sie in Anspruch genommen haben
  • Liste der zugelassenen Sammel-, Beseitigungs- oder Verwertungsstellen, die Sie in Anspruch genommen haben
  • Abfallausgangsliste
  • synthetische Liste der deponierten Abfälle
  • Schätzung der Produktion für die nächsten 2 Semester
rechtliche Grundlagen
  • Erlass der Wallonischen Regierung vom 3. April 2023 zur Festlegung der gesamten Bedingungen bezüglich der Wartungs- und Reparaturwerkstätten für Kraftfahrzeuge, wenn die Anzahl der Gruben oder der Hebebühnen drei nicht überschreitet
  • Erlass der Wallonischen Regionalexekutive vom 9. April 1992 über gefährliche Abfälle
  • Erlass der Wallonischen Regierung vom 10. Juli 1997 zur Festlegung eines Abfallkatalogs (B.S. vom 30. Juli 1997) und seine späteren Änderungen
  • Erlass der Wallonischen Regierung vom 3. April 2003 zur Festlegung der sektorbezogenen Bedingungen bezüglich der Wartungs- und Reparaturwerkstätten für Kraftfahrzeuge, wenn die Anzahl der Gruben oder der Hebebühnen drei überschreitet

Formulare

Online

  • Deklaration von Abfällen aus Werkstätten und Karosseriewerkstätten Formulaire qui requiert l'utilisation de la carte d'identité (eID).

    Ihre Erklärung muss eingereicht werden:

    • für das erste Semester (Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni) zwischen dem 1. Juli und dem 10. August
    • für das zweite Semester (Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember) zwischen dem 1. Januar und dem 15. März

Downloads

  • Deklaration von Abfällen aus Werkstätten und Karosseriewerkstätten (PDF)

    Ihre Erklärung muss eingereicht werden:

    • für das erste Halbjahr (Zeitraum vom 01.01. bis zum 30.06.) zwischen dem 01.07. und dem 10.08.
    • für das zweite Halbjahr (Zeitraum vom 01.07. bis 31.12.) zwischen dem 01.01. und dem 10.02.

Nützliche Links

  • Liste der für die Sammlung von Sondermüll zugelassenen Entsorger (nur auf Französisch)
  • Liste der für die Sammlung von Altöl zugelassenen Entsorger (nur auf Französisch)
  • Liste der für die Beseitigung, Vorbehandlung oder Gruppierung von Krankenhaus- und Pflegeabfällen der Klasse B2 zugelassenen Zentren (nur auf Französisch)
  • Konsultieren Sie die Liste der gefährlichen Abfälle in der Wallonie im Abfallkatalog (EWR vom 10. Juli 1997 - siehe Anhang 1).
  • Liste der für die Verwertung, Beseitigung, Vorbehandlung oder die Gruppierung von gefährlichen Abfällen, Gebrauchtölen und PCB/PCT zugelassenen Zentren (nur auf Französisch)
  • Liste der für die Sammlung von tierischen Abfällen zugelassenen Entsorger (nur auf Französisch)
  • Liste der für die Sammlung von Krankenhaus- und Pflegeabfällen der Klasse B2 zugelassenen Entsorger (nur auf Französisch)
  • Liste der für die Gruppierung oder die Verwertung von tierischen Abfällen zugelassenen Zentren (nur auf Französisch)

Kontakte

Dienste

Wenden Sie sich bezüglich der Meldung der Abfallproduktion an die Direktion für Verwaltungsinfrastruktur und Abfallpolitik

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Aktualisiert am 01/06/2026
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