Zusammengefasst
Sie betreiben eine Kläranlage und möchten den darin anfallenden Klärschlamm verwerten?
Sie leiten ein Zentrum für die Nachbehandlung und Entwässerung von Schlamm aus verschiedenen Kläranlagen?
Für die Verwertung Ihres Klärschlamms ist ein gültiges Verwendungszertifikat für Klärschlamm zwingend erforderlich. Beantragen Sie Ihr Zertifikat oder verlängern Sie ein bestehendes Zertifikat beim SPW ARNE (Landwirtschaft, Natürliche Ressourcen und Umwelt). Dieses Verfahren ist kostenlos.
EIN VERWENDUNGSZERTIFIKAT ZUR KONTROLLE DER KLÄRSCHLAMMVERWERTUNG IN DER LANDWIRTSCHAFT
Der in Kläranlagen anfallende Klärschlamm hat einen Gehalt an organischen Stoffen und Nährstoffen (wie Stickstoff und Phosphor), der für die Anreicherung landwirtschaftlicher Böden sehr nützlich ist. Dieser Schlamm enthält jedoch auch Schwermetalle und organische Schadstoffe, die für Pflanzen und Menschen toxisch sein können, wenn sie in zu großen Mengen im Boden vorhanden sind.
Der regulatorische Rahmen legt Konzentrationsgrenzwerte für diese Metalle und organischen Schadstoffe fest, die in Böden und Klärschlämmen nicht überschritten werden dürfen. Die SPW ARNE sorgt dafür, dass diese Grenzwerte bei der Aufbringung von Klärschlamm eingehalten werden, und wendet die gesetzlich vorgesehenen Kontrollmaßnahmen an. Zu diesem Zweck stellt sie jeder Einrichtung, die den von ihr erzeugten Klärschlamm verwerten möchte, ein Verwendungszertifikat aus.
Das Verwendungszertifikat ist für eine begrenzte Dauer von maximal 5 Jahren gültig. Es wird auf Antrag verlängert.
DIE FÖDERALE INVERKEHRBRINGUNGSGENEHMIGUNG IST UNENTBEHRLICH
Wie jeder auf dem Markt bereitgestellte Dünger oder Bodenhilfsstoff muss auch Klärschlamm, der als solcher in der Landwirtschaft verwertet wird, Gegenstand einer Inverkehrbringungsgenehmigung des SPF Volksgesundheit sein.
Diese föderale Genehmigung ist eine unerlässliche Voraussetzung für die Gültigkeit Ihres Verwendungszertifikats.
Konsultieren Sie das unten stehende Verfahren, um ein Verwendungszertifikat für Klärschlamm zu beantragen oder ein bestehendes, ablaufendes Zertifikat zu verlängern.
Achtung
Das Verwendungszertifikat bezieht sich nur auf Klärschlamm, der in der Landwirtschaft verwertet werden soll. Dieses Dokument bezieht sich nicht auf Baggerschlamm oder Sedimente.
Im Detail
Die Erzeuger von Klärschlamm, d. h. die:
• Betreiber von städtischen oder industriellen Kläranlagen vor Ort
• Von Kläranlagen unabhängige Schlammnachbehandlungs- oder Schlammentwässerungsanlagen
Über eine Genehmigung für das Inverkehrbringen von Klärschlamm verfügen, die vom FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt ausgestellt wurde.
Die im Folgenden erläuterte Formalität betrifft:
• Neue Anträge auf Verwendungszertifikate
• Erneuerung des Verwendungszertifikates
1. BEREITEN SIE IHRE ANTRAGSUNTERLAGEN FÜR EIN VERWENDUNGSZERTIFIKAT VOR
Der Inhalt der Antragsunterlagen ist auf der Website
Achtung: Ein Antrag darf sich nur auf eine einzige Kläranlage oder Behandlungsanlage UND eine einzige Art von Schlamm beziehen. Bereiten Sie so viele Ordner vor, wie Sie Einrichtungen und Arten von betroffenen Stoffen haben.
Haben Sie eine föderale Genehmigung für das Inverkehrbringen Ihres Klärschlamms?
Ist dies nicht der Fall, beantragen Sie sie parallel dazu gemäß dem Verfahren (siehe „Nützliche Links“). Sie fügen Ihrem Antrag auf Erteilung eines Verwendungszertifikats einen Nachweis bei, dass der Antrag noch nicht abgeschlossen ist.
2. LEITEN SIE IHREN ANTRAG AN DIE VERWALTUNG WEITER
• Vorzugsweise per E-Mail an die folgende Adresse:
• Bei einem Versand auf dem Postweg senden Sie Ihre Unterlagen in einfacher Ausfertigung an:
ÖDW LNU - Abteilung für Boden und Abfälle
Direktion Bodenschutz
Avenue Prince de Liège, 15 in 5100 Namur
3. PROZESS DER ANALYSE UND ERTEILUNG DES VERWENDUNGSZERTIFIKATS
Generell prüft die Verwaltung die Zulässigkeit und Vollständigkeit Ihrer Unterlagen. Sie können um zusätzliche Informationen gebeten werden.
Bei der Erneuerung eines bestehenden Zertifikats berücksichtigt die Verwaltung bei der Beurteilung Ihres Antrags die Jahresberichte, die Sie ihr im Rahmen des aktuellen Nutzungszertifikats übermitteln mussten.
Die ÖDW LNU informiert Sie innerhalb von 30 Tagen nach Einreichung Ihres Antrags über die Ergebnisse ihrer Analyse.
Das Zertifikat wird innerhalb von drei Monaten nach der Benachrichtigung über die Zulässigkeit Ihres Antrags ausgestellt. Seine Gültigkeitsdauer ist auf dem Dokument vermerkt (in der Regel 5 Jahre).
******* Achtung: Die oben genannten Fristen können sich verlängern, solange Sie die angeforderten Informationen noch nicht abgeschickt oder die föderale Genehmigung erhalten haben.
Erlass der wallonischen Regierung vom 12. Januar 1995 zur Regelung der Verwendung von Klärschlamm oder Schlamm aus Behandlungszentren für Schlamm aus Klärgruben auf oder in den Böden - Arrêté du Gouvernement wallon du 12 janvier 1995 portant réglementation de l'utilisation sur ou dans les sols des boues d'épuration ou de boues issues de centres de traitement de gadoues de fosses septiques
Eine eventuelle Erhebung einer Klage gegen die Entscheidung erfolgt beim Staatsrat innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Entscheidung. Diese Klage ist wie folgt einzureichen, entweder:
- Auf elektronischem Wege unter folgender Adresse:
https://eproadmin.raadvst-consetat.be - Per datiertem und unterzeichnetem Einschreiben an folgende Adresse:
Conseil d’État - Greffe - Section du Contentieux administratif - Rue de la Science, 33 - 1040 Bruxelles (Staatsrat - Kanzlei - Verwaltungsstreitsachenabteilung - Rue de la Science, 33 - 1040 Brüssel)
Nützliche Links
Besuchen Sie die Website Sols et Déchets en Wallonie (Boden und Abfälle in der Wallonie), um mehr über die Antragsunterlagen für ein Zertifikat zur Verwendung von Klärschlamm zu erfahren (nur auf Französisch verfügbar). Konsultieren Sie das vom FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt ausgestellte Genehmigungsverfahren (nur auf Französisch verfügbar)

