Zusammengefasst
Sie haben Fachwissen in den Bereichen Unternehmensgründung, Unternehmenswachstum, Unternehmensübertragung, Digitalisierung interner Prozesse, Internationalisierung usw. aufgebaut? Sie möchten Ihre Fähigkeiten in den Dienst wallonischer Unternehmer stellen? Sie könnten sich für das Label „Dienstleister Unternehmensschecks“ qualifizieren und die damit verbundenen Vorteile nutzen.
Im Detail
Unternehmen und Selbstständige, deren Tätigkeit in der Beratung und Begleitung von Projektträgern und/oder wallonischen Unternehmen besteht.
Rechtsträger
Die Person, die zum „Experten“ für die Maßnahme Unternehmensschecks ernannt wird, muss mit einer juristischen Person (einem Unternehmen) verbunden sein.
Um validiert zu werden, muss das Unternehmen seine wirtschaftliche Lebensfähigkeit und seine Eignung für das System der Unternehmensschecks nachweisen (Kerngeschäft, Dienstleistungskatalog, Zielgruppen usw.).
Experte für Unternehmensschecks
Um als Experte validiert zu werden, muss man mindestens drei Jahre Erfahrung als Berater oder Experte in der Materie des beanspruchten Schecks (Gründung, Wachstum, Digitales usw.) haben. Dies entspricht einem Mindestumsatz in der Größenordnung von 50.000 € pro Jahr bzw. etwa 65 Leistungstagen pro Jahr im Durchschnitt der drei Jahre vor dem Antrag auf Verleihung des Labels.
Die Begleitung durch den Experten führt zu schriftlichen Ergebnissen wie Berichten, Analysen oder Aktionsplänen. Diese Dokumente sind entscheidend, um die Transparenz und Qualität der erbrachten Dienstleistungen zu gewährleisten.
Der Experte muss den rechtlichen Rahmen des Systems der Unternehmensschecks ausreichend kennen, insbesondere den oder die Schecks, für die ein Labeling beansprucht wird.
Zu guter Letzt muss er das Qualitätsreferenzsystem für Unternehmensschecks kennen und sich verpflichten, es anzuwenden.
Gehen Sie die Liste der angeforderten Dokumente durch
Gültigkeit
Das Label Unternehmensschecks gilt derzeit für maximal drei Jahre und kann verlängert werden.
Anmerkung: Für Schecks des Themenbereichs „Energie“ gelten andere Voraussetzungen. Auf der Website der Energiechecks finden Sie weitere Informationen.
Das Label bietet einen doppelten Vorteil: Sichtbarkeit für Ihre Beratungsdienste und eine niedrigere Rechnung für Ihre Kunden.
Sobald Sie mit dem Gütesiegel ausgezeichnet sind, werden Sie auf der Website der Unternehmensschecks in der Datenbank der mit dem Label versehenen Dienstleister aufgeführt. Sie haben die Möglichkeit, Ihren Firmeneintrag zu verwalten und die Informationen, die den Besuchern mitgeteilt werden, zu aktualisieren (Logo, Zusammenfassung, Kontakte, Links).
Wenn Ihre Leistungen die Bedingungen für Unternehmensschecks erfüllen, können sie teilweise von der Wallonie finanziert werden. Dadurch werden Ihre Dienstleistungen für Ihre Kunden finanziell erschwinglicher.
Labeling-Anträge werden nur über die Plattform Unternehmensschecks gestellt.
Die Kennzeichnung erfolgt in zwei Schritten.
- Zunächst bewerten wir den Rechtsträger (das Unternehmen), für das der Experte tätig wird. Wir prüfen seine wirtschaftliche Lebensfähigkeit und die Eignung der Organisation für das System der Unternehmensschecks (Kerngeschäft, Dienstleistungskatalog, Zielgruppen usw.).
- Anschließend analysieren wir die Unterlagen des/der Experten, der/die eine Kennzeichnung beantragt/beantragen. Sie müssen einen Antrag pro Experte und pro Scheck-Thema (Wachstum, Digitales) einreichen.
Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie sich an das Team Unternehmens-Schecks wenden und/oder eine Beschwerde beim Staatsrat einreichen.
Bei einer Aussetzungs- oder Nichtigkeitsklage vor dem Staatsrat muss ein Antrag an diesen gerichtet werden, entweder per Einschreiben (Rue de la Science, 33 in 1040 Brüssel) oder im elektronischen Verfahren. Der Antrag auf Nichtigkeit muss innerhalb von 60 Tagen nach Zustellung der Entscheidung eingereicht werden.
Sie können sich auch wenden:
- an den zuständigen Minister.
- an die Dienststellen des Ombudsmanns für die Wallonie und die Föderation Wallonie-Brüssel.