Anfordern eines Auszug aus den Archiven in Zusammenhang mit der Schaffung landwirtschaftlicher Nutzflächen anfordern

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Zusammengefasst

Sie sind ein Bürger, ein Notar oder eine Behörde und suchen nach Informationen über die Schaffung landwirtschaftlicher Nutzflächen oder Flurbereinigungen? 

Die Wallonische Region verfügt über Archive der abgeschlossenen Schaffung landwirtschaftlicher Nutzflächen und der Flurbereinigungen. 

Dieses Verfahren ist kostenlos und muss auf elektronischem Wege durchgeführt werden. 

 

Worin bestehen dieses Archive? 

Es gibt drei Arten von Archiven: 

  • Auszug aus der Eigentumsurkunde
  • Planauszug
  • Parzellenkoordinatenauszug 

 

Warum führt die Wallonische Region dieses Archiv? 

Die landwirtschaftliche Nutzfläche der Wallonie macht 43 % des Gebiets aus. Da dieser Raum vielen Belastungen ausgesetzt ist, verändert er sich ständig. Oft muss eine Lösung gefunden werden, um die verschiedenen Nutzungsarten miteinander in Einklang zu bringen. Als Nachfolgeregelung der Flurbereinigung hat die Schaffung landwirtschaftlicher Nutzflächen das Ziel, die landwirtschaftlichen Parzellen neu zu ordnen und dabei die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Herausforderungen zu integrieren, die allen Akteuren im ländlichen Raum gemeinsam sind. 

Seit den 1970er Jahren ist die Direktion für die Schaffung landwirtschaftlicher Nutzflächen (DAFoR) des ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt (ÖDW LNU) für die Durchführung dieser landwirtschaftlichen Bodenordnungsmaßnahmen zuständig. In dieser Funktion verwaltet das DAFoR die Archive der abgeschlossenen Projekte. 

 

In welchen Fällen können Sie Auszüge aus dem Archiv anfordern? 

Ein Auszug aus der Eigentumsurkunde kann von dem/den Eigentümer(n) oder seinen/ihren Erben sowie von einer dritten Person beantragt werden, die von dem/den Eigentümer(n) beauftragt wurde. 

Planauszüge und Parzellenkoordinaten sind frei zugänglich. 

Beachten Sie das folgende Verfahren, um den gewünschten Auszug anzufordern. Diese Formalität ist kostenlos

Achtung

Die im Gegenzug zur Verfügung gestellten Daten entsprechen immer der Situation zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der öffentlichen Urkunde

Im Detail

Zielpublikum - Details

Diese Vorgehensweise richtet sich an Personen, die Informationen über Schaffung landwirtschaftlicher Nutzflächen oder Flurbereinigungen suchen, wie: 

  • Bürger für die Kopie ihrer Eigentumsurkunde
  • Notare für die Beurkundung von Urkunden
  • Landmesser-Gutachter für die Definition von Parzellengrenzen
  • Gemeinden für die Grenzen des öffentlichen Bereichs und den rechtlichen Status von Straßen 
Bedingungen

Überprüfen Sie auf der Website des Geoportals der Wallonie, ob sich der beantragte Auszug in einer Zone einer abgeschlossenen Bodenordnung oder Flurbereinigung befindet. 

Vorteile

Dieses Verfahren ist kostenlos

Prozedur

Schritte des Verfahrens: 

1. Sie stellen die relevanten Dokumente zusammen. Folgende Angaben werden von Ihnen benötigt: 

    • Die vollständigen Katasterreferenzen der Parzellen
    • Der/die Name(n) des/der Eigentümer(s) zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Urkunde für Auszüge aus Eigentumsurkunden 

2. Sie füllen das Online-Formular (siehe Rubrik „Formulare“) aus und reichen es bei der Direktion für die Schaffung landwirtschaftlicher Nutzflächen des ÖDW LNU ein. 

3. Sie erhalten automatisch eine Empfangsbestätigung, nachdem Sie Ihre Akte eingereicht haben. 

 

Coût

Dieses Verfahren ist kostenlos. 

Délais

Wenn Sie sich in MonEspace einloggen, können Sie die einzelnen Schritte Ihrer Akte verfolgen. 

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt zwischen 1 und 3 Wochen. 

Documents à fournir

Sie können Ihrem Antrag beizufügen: 

  • einen Lageplan, um den Standort zu präzisieren
  • einen Kommentar, um die Anfrage zu präzisieren
Voie de recours

Bei Beschwerden oder Berichten über Unregelmäßigkeiten in Bezug auf unsere Dienste steht Ihnen der Ombudsmann zur Verfügung: 

Rue Lucien Namêche 54 in 5000 - 0800 19 199 

courrier@le-médiateur.be - www.le-mediateur.be  

Formulare

Online

Downloads

Kontakte

Dienste

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Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 2352
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