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Als Bodenprobennehmer registrieren lassen

Zusammengefasst

Ein Sachverständiger für Bodenmanagement bittet Sie, Boden- oder Grundwasserproben für eine Bodenuntersuchung zu entnehmen?  Sie werden von einem Sachverständigen oder einer genehmigten Anlage zur Lagerung oder Behandlung von Bodenmaterial gebeten, Bodenproben oder Proben von ausgehobenem Bodenmaterial zu nehmen, um ein Bodenqualitätsgutachten zu erstellen?

Sie müssen beim ÖDW LNU (Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt) als „Bodenprobennehmer“ registriert sein, damit die Analyseergebnisse der von Ihnen entnommenen Boden-, Bodenmaterial- oder Grundwasserproben einen offiziellen Wert haben.

EINE REGISTRIERUNGSNUMMER FÜR EINE OFFIZIELLE ANERKENNUNG

Der Bodenprobennehmer ist einer der Akteure des Systems für nachhaltiges Bodenmanagement in der Wallonie, das durch das Bodendekret umgesetzt wurde. Denn diese Tätigkeit ist laut Bodendekret von Fachleuten durchzuführen, die in ihrem Bereich qualifiziert sind.

Indem Sie sich in diesem Zusammenhang als Bodenprobennehmer registrieren lassen, erkennt der ÖDW LNU an, dass Sie über die notwendigen Mittel verfügen, um Ihre Aufgaben zu erfüllen, und gleichzeitig die in Ihrem Bereich geltenden gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

DIE SCHULUNG ZUM BODENPROBENNEHMER: EINE NOTWENDIGE VORAUSSETZUNG

Um eine Registrierungsnummer zu beantragen, müssen Sie das Basisschulungsmodul Bodenprobennehmer absolviert haben, das vom ISSEP (wissenschaftliches Institut des öffentlichen Dienstes) angeboten wird.

In dieser Schulung werden folgende Methoden behandelt:
      • Entnahme
      • Auswahl
      • Verpackung
      • und Aufbewahrung der Proben

Diese Methoden werden in den folgenden Publikationen beschrieben:
      • Wallonisches Kompendium der Probennahme- und Analysemethoden (CWEA)
      • Gute fachliche Praxis in der Wallonie (Code wallon de Bonnes Pratiques, CWBP), darin enthalten ist das Handbuch Bodenmanagement (Guide de Référence relatif à la Gestion des Terres (GRGT)

Das Basismodul gibt auch einen Überblick über die geltenden Gesetze.

Sie konnten bisher nicht an dieser Schulung teilnehmen? Sie sollten dringend, sobald sie angeboten wird, an der Schulung teilnehmen.

WIE BEANTRAGE ICH EINE REGISTRIERUNGSNUMMER ALS BODENPROBENNEHMER?

Um eine Registrierungsnummer zu beantragen, füllen Sie das vorgesehene Formular aus und fügen Sie die erforderlichen Anlagen bei. Übermitteln Sie Ihre Unterlagen an die Verwaltung nach dem unten beschriebenen Verfahren.

Im Detail

Zielpublikum - Details

Jede natürliche Person, die:
      • auf Anfrage einer genehmigten Anlage zur Lagerung und Behandlung von Bodenmaterial
      • oder unter Anleitung eines Sachverständigen
Boden- oder Grundwasserproben gemäß dem CWEA, dem CWBP und der geltenden Gesetzgebung entnimmt.

Bedingungen

Die zu erfüllenden Bedingungen sind in den Anlagen dokumentiert, die dem Registrierungsantragsformular beizufügen sind (siehe Punkt 1.1 „Verfahren“).   Um mehr über die vom ISSEP angebotenen Schulungen für Bodenprobennehmer zu erfahren, konsultieren Sie die Liste der geplanten Grund- oder Weiterbildungsmodule (siehe „Nützliche Links“).

Vorteile
Wenn Ihnen eine Registrierungsnummer zugeteilt wird, werden Sie in die Liste der Bodenprobennehmer aufgenommen, die in der Wallonie gemäß dem Sol-Dekret registriert sind. Diese Liste ist für jedermann zugänglich und kann von Experten, Analyselabors und Privatpersonen gleichermaßen eingesehen werden.
Prozedur

1. ANTRAG AUF REGISTRIERUNG: FORMULAR UND ANLAGEN

1.1. Das Formular

Das Formular Ihr Antrag auf Registrierung bei der SPW ARNE kann wie folgt eingereicht werden:

  • entweder über Ihr Konto durch Ausfüllen des Online-Formulars (siehe „Formulare – online“)
  • oder durch Ausfüllen des Papierformulars (siehe „Formulare – zum Herunterladen“). Dieser Antrag (zusammen mit den 7 Anlagen, siehe unten) muss datiert und unterschrieben per E-Mail an die Abteilung Bodenschutz der SPW ARNE gesendet werden: preleveur.sol@spw.wallonie.be. Geben Sie in der Betreffzeile Ihrer E-Mail „Antrag auf Registrierung Bodenprobennehmer – Firmenname“ an.

Hinweis: Wenn Sie als Probennehmer für ein Unternehmen tätig sind, muss dieses Dokument von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber unterschrieben werden. Bitte reichen Sie pro Probennehmer ein separates Papierformular ein.

1.2. Erforderliche Unterlagen (Online-Formular)

Dem Online-Formular sind folgende Unterlagen beizufügen:

Für jeden Bodenprobennehmer:

  1. Eine Kopie des Personalausweises
  2. Eine Kopie des Vertrags (oder eines anderen relevanten Dokuments)
  3. Eine Kopie der Teilnahmebescheinigung des ISSeP-Schulungskurses für Bodenprobennehmer (nicht älter als ein Jahr). Falls diese nicht verfügbar ist, ist eine Verpflichtungserklärung zur Teilnahme am Schulungskurs beim nächsten Angebot erforderlich.
  4. Eine eidesstattliche Erklärung anhand der im Formular bereitgestellten Vorlage.

Für das Unternehmen:

  1. Eine Kopie der Berufshaftpflichtversicherung, die die Tätigkeiten des Bodenprobennehmers abdeckt. Falls diese nicht verfügbar ist, ist eine Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer solchen Versicherung innerhalb eines Monats nach der Registrierung erforderlich. Diese Verpflichtungserklärung muss vom antragstellenden Unternehmen und dem Versicherer unterzeichnet werden.

Hinweis: Falls Ihr Unternehmen als Experte für Bodenmanagement akkreditiert ist, übermitteln Sie uns bitte zusätzlich die Diplome oder Lebensläufe aller Bodenprobennehmer.

1.3. Beizufügende Anlagen (bei Verwendung des Papierformulars)

Dem Papierformular sind die folgenden Anlagen 1 bis 7 beizufügen:

  1. Eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises
  2. Ein Auszug aus dem nationalen Handelsregister (falls Sie als Probenehmer für ein Unternehmen tätig sind, muss der Auszug das Register des Unternehmens betreffen, für das Sie arbeiten)
  3. Falls Sie als Probenehmer für ein Unternehmen tätig sind, eine Kopie Ihres Arbeitsvertrags, datiert und vom gesetzlichen Vertreter des Unternehmens sowie von Ihnen selbst unterzeichnet
  4. Eine eidesstattliche Erklärung, datiert und von Ihnen unterzeichnet, aus der hervorgeht, dass:
    • Sie nicht wegen Verstößen gegen regionale, bundesstaatliche oder sonstige Umweltgesetze eines anderen Mitgliedstaats verurteilt wurden
    • Sie nicht einer Strafe unterliegen, die zum Entzug Ihrer bürgerlichen und politischen Rechte führt
    • Sie über die notwendige Ausrüstung und technische Ausstattung zur Durchführung von Bodenprobenahmen verfügen
    • Sie über die notwendige Ausrüstung und IT-Ausstattung zur Übermittlung von Informationen an Labore, Sachverständige oder die Verwaltung verfügen
    • Sie über ausreichende schriftliche Kenntnisse in Französisch oder Deutsch verfügen
    • Sie erklären sich bereit, an Informationsveranstaltungen, Auffrischungskursen und Schulungsprogrammen teilzunehmen, die von der Verwaltung oder ihrem Vertreter als für Ihre Aufgaben relevant anerkannt werden.
  5. Eine Kopie Ihrer Teilnahmebescheinigung am Bodenprobenentnahme-Schulungskurs, ausgestellt von ISSEP vor weniger als einem Jahr. Falls Sie die Schulung noch nicht besuchen konnten, müssen Sie Ihre Teilnahme am nächsten Schulungstermin zusagen.

  6. Eine Kopie Ihrer Berufshaftpflichtversicherung, die alle Ihre Probenahmetätigkeiten abdeckt.

    • Wenn Sie für ein Unternehmen arbeiten, sind dies die Versicherungen Ihres Unternehmens.

    • Falls Sie keine Versicherung haben, müssen Sie sich verpflichten, innerhalb eines Monats nach Ihrer Registrierung als Bodenprobennehmer eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Verpflichtung muss von Ihnen (bzw. Ihrem Arbeitgeber) und der Versicherung unterzeichnet werden.

  7. Eine eidesstattliche Erklärung zur Einhaltung der Vorschriften und zur Unterwerfung unter die Kontroll- und Strafmaßnahmen gemäß dem Dekret vom 6. Dezember 2018 über Bodenmanagement und -sanierung (siehe Vorlage unter „Formulare“).

    • Wenn Sie als Bodenprobennehmer für ein Unternehmen arbeiten, muss dieses Dokument von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber unterzeichnet werden.

    • Hinweis: Falls Ihr Unternehmen als Experte für Bodenmanagement akkreditiert ist, senden Sie uns bitte zusätzlich die Diplome oder Lebensläufe aller Bewerber für die Bodenprobenentnahme.

2. BEARBEITUNG IHRES ANTRAGS

Die SPW ARNE prüft die Vollständigkeit Ihres Antrags. Sie erhalten innerhalb von 30 Tagen nach Eingang Ihres Antrags eine Rückmeldung.

Ist Ihr Antrag unvollständig? Die Verwaltung hat Ihnen eine Liste der fehlenden Informationen zukommen lassen. Bitte senden Sie diese per E-Mail an die oben genannte Adresse.

3. ZUTEILUNG EINER REGISTRIERUNGSNUMMER 

Sobald Ihr Antrag als vollständig und zulässig geprüft wurde, teilt Ihnen die Verwaltung eine Registrierungsnummer zu. Sie werden innerhalb von 30 Tagen nach Eingang Ihres vollständigen Antrags darüber benachrichtigt.

4.AKTUALISIERUNG IHRER REGISTRIERUNGSDATEN 

Nach Eingang Ihrer Registrierung können Sie Ihre Daten wie folgt aktualisieren:

Coût
  • Die Registrierung ist kostenlos
  • Die Schulungen bei ISSeP sind kostenpflichtig.
Documents à fournir
ONLINE-FORMULAR – BENÖTIGTE DOKUMENTE

Für jeden Bodenprobennehmer:

  1. Eine Kopie des Personalausweises
  2. Eine Kopie des Vertrags (oder eines anderen relevanten Dokuments)
  3. Eine Kopie der Teilnahmebescheinigung des ISSeP-Schulungskurses für Bodenprobennehmer (nicht älter als ein Jahr). Falls diese nicht verfügbar ist, ist eine Verpflichtungserklärung zur Teilnahme am Schulungskurs beim nächsten Angebot erforderlich.
  4. Eine eidesstattliche Erklärung anhand der im Formular bereitgestellten Vorlage.

Für das Unternehmen:

  1. Eine Kopie der Berufshaftpflichtversicherung, die die Tätigkeiten des Bodenprobennehmers abdeckt. Falls diese nicht verfügbar ist, ist eine Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer solchen Versicherung innerhalb eines Monats nach der Registrierung erforderlich. Diese Verpflichtungserklärung muss vom antragstellenden Unternehmen und dem Versicherer unterzeichnet werden.

Hinweis: Falls Ihr Unternehmen als Experte für Bodenmanagement akkreditiert ist, übermitteln Sie uns bitte zusätzlich die Diplome oder Lebensläufe aller Bodenprobennehmer.

PAPIERFORMULAR - ANLAGEN, DIE UNS ZUR VERFÜGUNG ZU STELLEN SIND
  1. Eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises
  2. Ein Auszug aus dem nationalen Handelsregister (falls Sie als Probenehmer für ein Unternehmen tätig sind, muss der Auszug das Register des Unternehmens betreffen, für das Sie arbeiten)
  3. Falls Sie als Probenehmer für ein Unternehmen tätig sind, eine Kopie Ihres Arbeitsvertrags, datiert und vom gesetzlichen Vertreter des Unternehmens sowie von Ihnen selbst unterzeichnet
  4. Eine eidesstattliche Erklärung, datiert und von Ihnen unterzeichnet, aus der hervorgeht, dass:
    • Sie nicht wegen Verstößen gegen regionale, bundesstaatliche oder sonstige Umweltgesetze eines anderen Mitgliedstaats verurteilt wurden
    • Sie nicht einer Strafe unterliegen, die zum Entzug Ihrer bürgerlichen und politischen Rechte führt
    • Sie über die notwendige Ausrüstung und technische Ausstattung zur Durchführung von Bodenprobenahmen verfügen
    • Sie über die notwendige Ausrüstung und IT-Ausstattung zur Übermittlung von Informationen an Labore, Sachverständige oder die Verwaltung verfügen
    • Sie über ausreichende schriftliche Kenntnisse in Französisch oder Deutsch verfügen
    • Sie erklären sich bereit, an Informationsveranstaltungen, Auffrischungskursen und Schulungsprogrammen teilzunehmen, die von der Verwaltung oder ihrem Vertreter als für Ihre Aufgaben relevant anerkannt werden.
  5. Eine Kopie Ihrer Teilnahmebescheinigung am Bodenprobenentnahme-Schulungskurs, ausgestellt von ISSEP vor weniger als einem Jahr. Falls Sie die Schulung noch nicht besuchen konnten, müssen Sie Ihre Teilnahme am nächsten Schulungstermin zusagen.

  6. Eine Kopie Ihrer Berufshaftpflichtversicherung, die alle Ihre Probenahmetätigkeiten abdeckt.

    • Wenn Sie für ein Unternehmen arbeiten, sind dies die Versicherungen Ihres Unternehmens.

    • Falls Sie keine Versicherung haben, müssen Sie sich verpflichten, innerhalb eines Monats nach Ihrer Registrierung als Bodenprobennehmer eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Verpflichtung muss von Ihnen (bzw. Ihrem Arbeitgeber) und der Versicherung unterzeichnet werden.

  7. Eine eidesstattliche Erklärung zur Einhaltung der Vorschriften und zur Unterwerfung unter die Kontroll- und Strafmaßnahmen gemäß dem Dekret vom 6. Dezember 2018 über Bodenmanagement und -sanierung (siehe Vorlage unter „Formulare“).

    • Wenn Sie als Bodenprobennehmer für ein Unternehmen arbeiten, muss dieses Dokument von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber unterzeichnet werden.

    • Hinweis: Falls Ihr Unternehmen als Experte für Bodenmanagement akkreditiert ist, senden Sie uns bitte zusätzlich die Diplome oder Lebensläufe aller Bewerber für die Bodenprobenentnahme.

Voies de recours

Gegen die Entscheidung kann innerhalb von 60 Tagen nach deren Zustellung beim Staatsrat Beschwerde eingelegt werden

  • Die Beschwerde kann entweder elektronisch unter https://eproadmin.raadvst-consetat.be 
  • oder per datiertem und unterschriebenem Einschreiben an folgende Adresse erfolgen: Staatsrat – Registratur – Abteilung Verwaltungsstreitigkeiten – Rue de la Science, 33 – 1040 Brüssel

Kontakte

Dienste

Eine Frage zur Registrierung? Direktion Bodenschutz kontaktieren

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Aktualisiert am 11/05/2026
Verwaltungsschritt Nr. 3818
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