Eine Investitionsprämie (KMU) beantragen

Zusammengefasst

  • Sie sind ein Unternehmen (natürliche oder juristische Person);
     
  • Ihr Unternehmen besitzt oder gründet eine Betriebsstätte in Wallonien;

Wallonien kann Ihnen eine Investitionsprämie bewilligen, die nach den unten angegebenen Kriterien variiert:

  • Unternehmenskategorie;
  • Lokalisierung der Investition;
  • eventuelle Schaffung von Arbeitsplätzen;
  • Interesse der Tätigkeit;
  • Art der bantragten Beihilfe.

Wenn Ihr Unternehmen nicht den KMU-Kriterien entspricht, wird Ihr Antrag auf „klassische“ Hilfen auf der Grundlage der Hilfen für Großunternehmen untersucht. In diesem Fall muss Ihr Projekt in einem Entwicklungsgebiet liegen und einen neue wirtschaftliche Tätigkeit betreffen.

Unter bestimmten Bedingungen können Sie auch von der Grundsteuer befreit werden.

Achtung

  • Sie müssen ein Antragsformular für den Beginn eines Investitionsprogramms einreichen, bevor Sie die ersten mit den Investitionen verbundenen Verpflichtungen eingehen (Bestellschein usw.). Es ist sogar ratsam, die Genehmigung zum Beginn abzuwarten, um sicher zu sein, dass die Grundvoraussetzungen gegeben sind.
  • Sie müssen einen Antrag auf einen Unternehmenspass stellen, bevor Sie das Formular für den Antrag auf Hilfe ausfüllen.
  • Sie müssen das Investitionsprogramm innerhalb von 6 Monaten ab dem ersten Antrag beginnen und es 4 Jahre nach diesem Datum abschließen.
  • Sie müssen die Investition zu den vorgesehenen Zwecken und Bedingungen 5 Jahre  nach Beendigung des Programms aufrechterhalten und benutzen.

Im Detail

Zielpublikum - Details

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Bedingungen

Um die klassischen Investitionsprämien zu erhalten, müssen Sie mindestens alle folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Eine Betriebsstätte besitzen oder gründen (Betriebssitz, Tätigkeitssitz, Zweigniederlassung usw.), in Wallonien;
  • Eine Tätigkeit in einem der zulässigen Sektoren ausüben;
  • Ein zulässiges Investitionsprogramm, das die vorgesehenen Schwellen erreicht, vorlegen: diese variieren je nach der Kategorie des Unternehmens und der Zusammensetzung Ihres Kapitals;
  • Den Antrag stellen, bevor irgendeine feste Verpflichtung im Zusammenhang mit den Investitionen eingegangen ist (Bestellschein usw.) und darin den für das Projekt notwendigen Betrag der Hilfe angeben;
  • Kein Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten sein. 

Das Programm muss dem Durchschnitt der Amortisierungen der drei letzten ähnlichen Geschäftsjahre vor Ihrem Antrag entsprechen oder höher liegen.

Ergänzende Investitionen zu dem Investitionsprogramm oder eine Änderung des Investitionsprogramms werden nur bis zu 20 % des im ersten Antrag vorgelegten Investitionsbetrages genehmigt (Antragsformular zur Genehmigung des Beginns eines Investitionsprogramms).

Beihilfen zur Schaffung von Arbeitsplätzen sind entsprechend der Anzahl von geschaffenen Arbeitsplätzen begrenzt, d.h. auf 300.000 EUR (Berechnungsgrundlage für den Prozentsatz der Prämie) pro neuer Arbeitsplatz und die relative Erhöhung von mindestens 5 % (Mindestanzahl von 1 Arbeitsplatz für sehr kleine und mittlere Unternehmen und Mindestanzahl von 3 Arbeitsplätzen für mittlere Unternehmen).

Vorteile

Der Prozentsatz der Hilfen und die Dauer der Befreiung von der Grundsteuer variieren je nach Kategorie des Unternehmens und verschiedenen Kriterien.

Weitere Informationen finden Sie auf Seite 22 der Hinweise auf der Registerkarte "nützliche Dokumente" dieser Maßnahme.

Prozedur

Unten finden Sie die verschiedenen Schritte, die Sie durchlaufen müssen, um Ihre Akte zu validieren:

  • Sie müssen ein Antragsformular auf die Genehmigung des Beginns eines Investitionsprogramms über Mon Espace einreichen. Wenn Sie den Antrag validieren, erhalten Sie eine Empfangsbestätigung per E-Mail mit einer Referenznummer.

Das Absendedatum des Antrags an die Verwaltung ist wichtig: denn es ist das Datum, an dem die mit dem Programm zusammenhängenden Arbeiten beginnen können. Der Beginn der Arbeiten entspricht entweder dem Beginn der mit der Investition zusammenhängenden Bauarbeiten oder der ersten rechtlich bindenden Bestellung von Ausrüstung oder jeder anderen Verpflichtung, durch die die Investition unwiderruflich wird, je nachdem was zuerst erfolgt.

  • Sie müssen unbedingt einen "Unternehmenspass" anfordern, bevor Sie das Antragsformular für die Förderung ausfüllen.

Ihr Antrag auf den „Unternehmenspass“ muss über ein Online-Formular gestellt werden, das auf Mon Espace  zur Verfügung steht Wenn Sie den Antrag validieren, erhalten Sie eine Empfangsbestätigung per E-Mail mit einer Referenznummer.

  • Sie müssen das Antragsformular für die Investitionshilfen spätestens 6 Monate ab der Genehmigung des Beginns ausfüllen. Dort geben Sie die Referenznummer oder die Nummer der Entscheidung des "Unternehmenspasses" an.
  • Ihr Antrag wird von der zuständigen Direktion geprüft. Nach dieser Prüfung erhalten Sie die Entscheidung per Post.
  • Sie können einen Antrag auf Zahlung der Prämie mit Hilfe der dieser Entscheidung beigefügten Unterlagen stellen.In einer Anleitung unter der Rubrik "Erklärung" dieser Maßnahme wird das Vorgehen im Einzelnen erklärt.

Die Belege, die der Benutzer einreichen muss, sind auf dem Antragsformular für die Förderung und in den Hinweisen (Download in der Rubrik "nützliche Dokumente" dieser Maßnahme) aufgeführt.

Die Einspruchsmöglichkeiten im Fall der Ablehnung der Hilfe werden immer mitgeteilt. Das Einreichen des Antrags auf Hilfe ist kostenlos.

Wir bemühen uns, die Anträge möglichst schnell zu bearbeiten. Die Bearbeitungszeit variiert je nach der Komplexität der Akte, der Bitten um weitere Auskünfte, weiterer erforderlicher Stellungnahmen, und eventuell, um die Prämie und das verfügbare Budget für die Hilfe zu prüfen.

Um Ihnen bei den Verwaltungsschritten zu helfen, können Sie die Verwaltung direkt kontaktieren.

Alle Anträge auf Hilfe sind auf Französisch oder Deutsch auszufüllen.

Kontakte

Dienste

Direktion der kleinen und mittleren Unternehmen
Tel.: Von 9 bis 12 Uhr: 081 33 42 00
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 2679
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