Eine Investitionsprämie beantragen (KMU oder Großunternehmen)

Zusammengefasst

  • Sie sind ein Unternehmen (natürliche oder juristische Person);
     
  • Ihr Unternehmen besitzt oder gründet eine Betriebsstätte in Wallonien.

Wallonien kann Ihnen eine Investitionsprämie bewilligen, die nach den unten angegebenen Kriterien variiert:

  • Unternehmenskategorie;
  • Lokalisierung der Investition;
  • eventuelle Schaffung von Arbeitsplätzen;
  • Interesse der Tätigkeit;
  • Art der beantragten Beihilfe. 

Wenn Ihr Unternehmen nicht den KMU-Kriterien entspricht, wird Ihr Antrag auf "klassische" Hilfen auf der Grundlage der Hilfen für Großunternehmen untersucht. In diesem Fall muss Ihr Projekt in einem Entwicklungsgebiet liegen und eine neue wirtschaftliche Tätigkeit betreffen.

Andere spezifische Hilfen (EFRE, nachhaltige Benutzung von Energie und Umweltschutz usw.) sind in dem Abschnitt „Vorteile“ der vorliegenden Maßnahme mit den entsprechenden Links erwähnt.

Unter bestimmten Bedingungen können Sie auch von der Grundsteuer befreit werden.

Achtung

  • Sie müssen ein Antragsformular für den Beginn eines Investitionsprogramms einreichen, bevor Sie die ersten mit den Investitionen verbundenen Verpflichtungen eingehen (Bestellschein usw.). Es ist sogar ratsam, die Genehmigung zum Beginn abzuwarten, um sicher zu sein, dass die Grundvoraussetzungen gegeben sind.
  • Sie müssen einen Antrag auf einen Unternehmenspass stellen, bevor Sie das Formular für den Antrag auf Hilfe ausfüllen.
  • Sie müssen das Investitionsprogramm innerhalb von 6 Monaten ab dem ersten Antrag beginnen und es 4 Jahre nach diesem Datum abschließen.
  • Sie müssen die Investition zu den vorgesehenen Zwecken und Bedingungen 5 Jahre  nach Abschluss des Programms aufrechterhalten und benutzen.

Im Detail

Zielpublikum - Details

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Großunternehmen.

Bedingungen

Um die klassischen Investitionsprämien zu erhalten, müssen Sie mindestens alle folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Eine Betriebsstätte besitzen oder gründen (Betriebssitz, Tätigkeitssitz, Zweigniederlassung usw.),in Wallonien;
  • Eine Tätigkeit in einem der zulässigen Sektoren ausüben;
  • Ein zulässiges Investitionsprogramm, das die vorgesehenen Schwellen erreicht, vorlegen: diese variieren je nach der Kategorie des Unternehmens;
  • Den Antrag stellen, bevor irgendeine feste Verpflichtung im Zusammenhang mit den Investitionen eingegangen ist (Bestellschein usw.) und darin den für das Projekt notwendigen Betrag der Hilfe angeben;
  • Kein Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten sein.

Gegebenenfalls müssen Sie auch zusätzliche Bedingungen erfüllen (Lage in einem Entwicklungsgebiet, Schaffung von Arbeitsplätzen, neue wirtschaftliche Tätigkeit usw.), die in bestimmten Dateien für die KMU und die Großunternehmen aufgeführt sind.

Vorteile
  • Neben den klassischen Investitionshilfen können spezifische Hilfen für Unternehmen bewilligt werden, die in den Umweltschutz und die nachhaltige Benutzung von Energie investieren. Beihilfen für Erd- und Flüssiggas-Motorisierungen von Lastwagen gibt es seit dem 13. Mai 2019. 
     
  • Es gibt auch Hilfen für kleine und mittlere Unternehmen, die von der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen von EFRE mitfinanziert werden,und Ergänzungen von ELER oder EFF (siehe Hinweise zum Download in der Rubrik "nützliche Dokumente" dieser Maßnahme).
Prozedur

Unten finden Sie die verschiedenen Schritte, die Sie durchlaufen müssen, um Ihre Akte zu validieren:

  • Sie müssen ein Antragsformular auf die Genehmigung des Beginns eines Investitionsprogramms über Mon Espace (Mein Konto) einreichen. Wenn Sie den Antrag validieren, erhalten Sie eine Empfangsbestätigung per E-Mail mit einer Referenznummer.

Das Absendedatum des Antrags an die Verwaltung ist wichtig: denn es ist das Datum, an dem die mit dem Programm zusammenhängenden Arbeiten beginnen können. Der Beginn der Arbeiten entspricht entweder dem Beginn der mit der Investition zusammenhängenden Bauarbeiten oder der ersten rechtlich bindenden Bestellung von Ausrüstung oder jeder anderen Verpflichtung, durch die die Investition unwiderruflich wird, je nachdem was zuerst erfolgt.

  • Sie müssen unbedingt den Antrag auf einen "Unternehmenspass" einreichen, bevor Sie das Antragsformular für die Förderung ausfüllen.

Ihr Antrag auf den "Unternehmenspass" muss über ein Online-Formular gestellt werden, das auf Mon Espace zur Verfügung steht Wenn Sie den Antrag validieren, erhalten Sie eine Empfangsbestätigung per E-Mail mit einer Referenznummer.

  • Sie müssen das Antragsformular für die Investitionshilfen spätestens 6 Monate ab der Genehmigung des Beginns ausfüllen. Dort geben Sie die Referenznummer oder die Nummer der Entscheidung des "Unternehmenspasses" an.
  • Ihr Antrag wird von der zuständigen Direktion geprüft. Nach dieser Prüfung erhalten Sie die Entscheidung per Post.
  • Sie können einen Antrag auf Zahlung der Prämie mit Hilfe der dieser Entscheidung beigefügten Unterlagen stellen.

Die Belege, die der Benutzer einreichen muss, sind auf dem Antragsformular für die Förderung und in den Hinweisen (Download in der Rubrik "nützliche Dokumente" dieser Maßnahme) aufgeführt.

Die Einspruchsmöglichkeiten im Fall der Ablehnung der Hilfe werden immer mitgeteilt. Das Einreichen von Anträgen auf Hilfe ist kostenlos.

Wir bemühen uns, die Anträge möglichst schnell zu bearbeiten. Die Bearbeitungszeit variiert je nach der Komplexität der Akte, der Bitten um weitere Auskünfte, der Bitten um erforderliche Stellungnahmen und eventuell um die Prämie und das verfügbare Budget für die Hilfe zu prüfen.

Um Ihnen bei den Verwaltungsschritten zu helfen, können Sie die Verwaltung direkt kontaktieren.

Alle Anträge auf Hilfe sind auf Französisch oder Deutsch auszufüllen.

rechtliche Grundlagen

Kontakte

Dienste

Direktion der kleinen und mittleren Unternehmen
Tel.: Von 9 bis 12 Uhr: 081 33 42 00
Leitung der Investitionsprogramme
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 1904
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