Eine Subvention im Rahmen eines Projekts zur Forschung in experimenteller Entwicklung in Anspruch nehmen

Zusammengefasst

Forschungsprojekte zu experimenteller Entwicklung sind Gegenstand von Beihilfen, die in Form von rückzahlbaren Vorschüssen gewährt werden.

Unter bestimmten Bedingungen sind Forschungsprojekte zur experimentellen Entwicklung, die in Zusammenarbeit mit einem oder mehreren anderen Unternehmen durchgeführt werden, Gegenstand von Beihilfen, die in Form einer Subvention oder eines rückzahlbaren Vorschusses gewährt werden. In diesem Fall wählen Sie die Art der Finanzierung aus.

Unter „experimenteller Entwicklung“ versteht man den Erwerb, die Verbindung, Gestaltung und Nutzung wissenschaftlicher, technologischer, wirtschaftlicher und sonstiger relevanter Kenntnisse und Fähigkeiten für die Entwicklung von neuen oder verbesserten Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen.

Die experimentelle Entwicklung kann die Schaffung von Prototypen oder Piloten in Umgebungen umfassen, die Bedingungen des echten Lebens repräsentieren. Sie umfasst keine routinemäßigen oder regelmäßigen Änderungen an bestehenden Produkten, Herstellungsverfahren und Dienstleistungen, selbst wenn diese Änderungen Verbesserungen darstellen sollten.

Im Detail

Zielpublikum - Details

In Form von Handelsgesellschaften gegründete Unternehmen, wie vorgesehen im Gesellschaftsgesetzbuch:

  • in beliebigem Sektor aktiv;
  • alle Größen: KU, MU, GU.
Bedingungen

Kriterien der Zulässigkeit

  • Das Unternehmen wurde wie im Gesellschaftsgesetzbuch vorgesehen als Handelsgesellschaft gegründet,
  • Das Unternehmen hat seinen Betriebssitz in der Wallonie,
  • Das Unternehmen darf nicht in finanziellen Schwierigkeiten sein,
  • Das Unternehmen weist bezüglich der MwSt., gegenüber der LSS und der Region keine Rückstände auf.
  • Das Projekt darf noch nicht Gegenstand einer öffentlichen Beihilfe gewesen sein.

Bewertungskriterien

  • Innovationscharakter des Projekts,
  • Qualität des Projekts, seine technische Machbarkeit und seine Relevanz in Bezug auf die technisch-wirtschaftlichen Bedürfnisse der,
  • Das Unternehmen muss in der Lage sein, die erwarteten Ergebnisse des Projekts zu verwerten,
  • Das Projekt muss optisch einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten,
  • Das Unternehmen muss die finanzielle derzeitigen und vorhersehbaren Anforderungen des Projekts erfüllen können oder die Möglichkeit haben, entsprechende zusätzliche Finanzierungen für diese Anforderungen zu finden,
  • Das Projekt muss einen eindeutigen Risikograd umfassen.
Vorteile

Der maximale Anteil der zulässigen Ausgaben, die von der Wallonischen Region abgedeckt werden, beträgt:

  • 35 % bei einem Großunternehmen
  • 45 % bei einem mittelgroßen Unternehmen
  • 55 % bei einem Kleinunternehmen,

Diese Sätze können im Falle einer effektiven Zusammenarbeit zwischen einem wallonischen KMU und mindestens einem anderen wallonischen Unternehmen einerseits sowie einem wallonischen Unternehmen und einem Unternehmen außerhalb der Wallonie andererseits um 10 % erhöht werden.

Die zulässigen Ausgaben umfassen:

  • Personalausgaben für die Forscher und Techniker,
  • Betriebskosten (Material, Zulieferungen etc.),
  • Allgemeine Kosten,
  • Kosten für das verwendete Material (Erwerb oder Abschreibung),
  • Ausgaben für Unterverträge.
Prozedur

Anträge auf Beihilfen für die Unterstützung von Forschung und technologischer Innovation können zu jedem Zeitpunkt des Jahres über das Formular, welches durch seine nachstehenden Anhänge ergänzt wird, bei der Direktion für Forschungsprojekte eingebracht werden.

Jedes eingebrachte Projekt wird von einem technischen Verwalter bearbeitet, welcher die Einleitung der Akte in Zusammenarbeit mit dem Projektträger und mit Hilfe der Direktion für Finanzanalyse der ÖDW Wirtschaft, Beschäftigung, Forschung auf Grundlage der festgelegten Kriterien durchführt.

Nach der Anleitungsphase wird die Akte dem Auswahlkomitee vorgelegt, welches dem für Energie zuständigen Minister eine Stellungnahme übermittelt. Dieses Komitee besteht aus Vertretern der Verwaltung und Vertretern des Ministers.

Bei einer Finanzierung ist die Umsetzung der Forschungsphase Gegenstand von technischen und Finanzberichten.

Sie sind Eigentümer der Ergebnisse Ihrer Forschungen und verfügen darüber gemäß der Vereinbarung und der Einigung des Konsortiums, die gegebenenfalls zwischen den Partnern abgeschlossen wurde.

Im Falle einer Nutzung der Ergebnisse nach der Forschungsphase werden die Erstattungen des Vorschusses je nach Erfolg des Projekts hinsichtlich erreichter Ziele im Vergleich zu den Zielen, die zu Beginn der Vereinbarung definiert wurden, festgelegt.

Das Unternehmen kann seine Entscheidung, auf die Nutzung zu verzichten, begründen und nach der Übertragung von dinglichen Rechten an den Ergebnissen des Projekts an die Region von Erstattungen befreit werden.

Fristen:
Sie erhalten in jedem Fall eine Stellungnahme (positiv oder negativ) innerhalb von maximal drei Monaten ab Erhalt Ihrer vollständigen Akte.

Arten der Identifizierung und der Signatur:
Zu signierende Erklärung im Papier-Formular
Scan der Erklärung im Falle einer elektronischen Einreichung

Rechtsbehelfe:
Die Modalitäten der Rechtsbehelfe werden im Download-Dokument „Rechtsbehelfe“, welches unten verfügbar ist, erklärt:

  • Kontakt mit der betreffenden Verwaltung
  • Beschwerde beim Mediator der Wallonischen Region
  • Beim Staatsrat 
    • Anfechtungsklage beim Staatsrat innerhalb von 60 Kalendertagen ab der Mitteilung der angefochtenen Entscheidung
    • Der Antrag auf Aussetzung kann vor, während oder nach dem Versand der Anfechtungsklage eingebracht werden. In außergewöhnlichen Fällen und gemäß besonderen Modalitäten ist es für Sie zudem möglich, die Aussetzung der Entscheidung mit hoher Dringlichkeit zu beantragen.

Kontakte

Dienste

Direction des projets de recherches
Place de la Wallonie, 1
5100 JAMBES

Kontaktpersonen

Haubert Isabelle
+32 (0)81 77 86 73 ou 63 (secrétariat)
Barthelemy Emilie
+32 (0)81 77 86 63
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 2747
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