Als Bodenprobennehmer registrieren lassen

Zusammengefasst

Ein Sachverständiger für Bodenmanagement bittet Sie, Boden- oder Grundwasserproben für eine Bodenuntersuchung zu entnehmen?  Sie werden von einem Sachverständigen oder einer genehmigten Anlage zur Lagerung oder Behandlung von Bodenmaterial gebeten, Bodenproben oder Proben von ausgehobenem Bodenmaterial zu nehmen, um ein Bodenqualitätsgutachten zu erstellen?

Sie müssen beim ÖDW LNU (Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt) als „Bodenprobennehmer“ registriert sein, damit die Analyseergebnisse der von Ihnen entnommenen Boden-, Bodenmaterial- oder Grundwasserproben einen offiziellen Wert haben.

 

EINE REGISTRIERUNGSNUMMER FÜR EINE OFFIZIELLE ANERKENNUNG

Der Probennehmer (oder Bodenprobennehmer) ist einer der Akteure des Systems für nachhaltiges Bodenmanagement in der Wallonie, das durch das Bodendekret umgesetzt wurde. Denn diese Tätigkeit ist laut Bodendekret von Fachleuten durchzuführen, die in ihrem Bereich qualifiziert sind.

Indem Sie sich in diesem Zusammenhang als Bodenprobennehmer registrieren lassen, erkennt der ÖDW LNU an, dass Sie über die notwendigen Mittel verfügen, um Ihre Aufgaben zu erfüllen, und gleichzeitig die in Ihrem Bereich geltenden gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

 

DIE SCHULUNG ZUM BODENPROBENNEHMER: EINE NOTWENDIGE VORAUSSETZUNG

Um eine Registrierungsnummer zu beantragen, müssen Sie das Basisschulungsmodul Bodenprobennehmer absolviert haben, das vom ISSEP (wissenschaftliches Institut des öffentlichen Dienstes) angeboten wird.

In dieser Schulung werden folgende Methoden behandelt:
      • Entnahme
      • Auswahl
      • Verpackung
      • und Aufbewahrung der Proben

Diese Methoden werden in den folgenden Publikationen beschrieben:
      • Wallonisches Kompendium der Probennahme- und Analysemethoden (CWEA)
      • Gute fachliche Praxis in der Wallonie (Code wallon de Bonnes Pratiques, CWBP), darin enthalten ist das Handbuch Bodenmanagement (Guide de Référence relatif à la Gestion des Terres (GRGT)

Das Basismodul gibt auch einen Überblick über die geltenden Gesetze.

Sie konnten bisher nicht an dieser Schulung teilnehmen? Sie sollten dringend, sobald sie angeboten wird, an der Schulung teilnehmen.

 

WIE BEANTRAGE ICH EINE REGISTRIERUNGSNUMMER ALS BODENPROBENNEHMER?

Um eine Registrierungsnummer zu beantragen, füllen Sie das vorgesehene Formular aus und fügen Sie die 7 erforderlichen Anlagen bei. Übermitteln Sie Ihre Unterlagen per E-Mail an die Verwaltung nach dem unten beschriebenen Verfahren.

Im Detail

Zielpublikum - Details

Jede natürliche Person, die:
      • auf Anfrage einer genehmigten Anlage zur Lagerung und Behandlung von Bodenmaterial
      • oder unter Anleitung eines Sachverständigen
Boden- oder Grundwasserproben gemäß dem CWEA, dem CWBP und der geltenden Gesetzgebung entnimmt.

 

Bedingungen

Die zu erfüllenden Bedingungen sind in den Anlagen dokumentiert, die dem Registrierungsantragsformular beizufügen sind (siehe Punkt 1.1 „Verfahren“).   Um mehr über die vom ISSEP angebotenen Schulungen für Bodenprobennehmer zu erfahren, konsultieren Sie die Liste der geplanten Grund- oder Weiterbildungsmodule (siehe „Nützliche Links“).

Vorteile
Wenn Ihnen eine Registrierungsnummer zugeteilt wird, werden Sie in die Liste der Bodenprobennehmer aufgenommen, die in der Wallonie gemäß dem Sol-Dekret registriert sind. Diese Liste ist für jedermann zugänglich und kann von Experten, Analyselabors und Privatpersonen gleichermaßen eingesehen werden.
Prozedur

1. REGISTRIERUNGSANTRAG

 

1.1 Vorbereitung des Antragsdossiers für die Registrierung

Füllen Sie das Antragsformular für die Registrierung aus und datieren und unterzeichnen Sie es (siehe „Formulare“).

Achtung: Wenn Sie Ihre Tätigkeit als Probennehmer im Auftrag eines Unternehmens ausüben, muss dieses Dokument von Ihnen und dem Unternehmen, bei dem Sie angestellt sind, unterzeichnet werden.

 

Dem Antragsformular müssen die folgenden Anhänge 1 bis 7 beigefügt werden:

1. eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises

2. eine Kopie des Auszugs, der Ihre Eintragung im nationalen Handels- und Unternehmensregister belegt (wenn Sie Ihre Tätigkeit als Probennehmer für ein Unternehmen ausüben, muss sich die Kopie des Auszugs auf das Unternehmen beziehen, das Sie beschäftigt).

3. wenn Sie als Probennehmer für ein Unternehmen arbeiten, eine Kopie Ihres Vertrags, datiert und unterzeichnet vom gesetzlichen Vertreter des Unternehmens und Ihnen selbst

4. eine von Ihnen datierte und unterschriebene eidesstattliche Versicherung, in der Sie Folgendes bestätigen:
      • Sie sind nicht wegen Verstößen gegen regionale, föderale oder sonstige Umweltgesetze eines anderen Mitgliedstaates verurteilt worden.
      • Sie sind nicht zum Entzug Ihrer bürgerlichen und politischen Rechte verurteilt worden.
      • Sie verfügen über die notwendige Ausrüstung und die technischen Mittel, um Aufträge zur Entnahme von Bodenproben auszuführen.
      • Sie verfügen über die notwendige IT-Ausrüstung und -Mittel, um Informationen an Labore, Sachverständige oder die Verwaltung weiterzugeben.
      • Sie verfügen über ausreichende schriftliche Sprachkenntnisse in Deutsch oder Französisch.
      • Sie verpflichten sich, an Informations-, Auffrischungs- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen, die von der Behörde oder ihrem Beauftragten als für Ihre Aufgaben relevant anerkannt werden.

5. eine Kopie Ihrer Teilnahmebescheinigung für die Schulung „Bodenprobennehmer“, die vom ISSEP vor weniger als einem Jahr ausgestellt wurde. Wenn Sie noch nicht an der Fortbildung teilnehmen konnten, müssen Sie eine Verpflichtungserklärung vorlegen, dass Sie an der Fortbildung teilnehmen werden, sobald sie das nächste Mal stattfindet.

6. eine Kopie der Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherungsverträge, die alle Ihre Tätigkeiten als Probennehmer abdecken.
      • Wenn Sie im Auftrag eines Unternehmens handeln, handelt es sich um die von diesem Unternehmen abgeschlossenen Versicherungsverträge.
      • Falls Sie keinen Vertrag haben, legen Sie eine Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung innerhalb eines Monats nach der Benachrichtigung über Ihre Registrierung als Probennehmer vor. Diese Verpflichtung wird von Ihnen (oder dem Unternehmen, für das Sie arbeiten) und der Versicherungsgesellschaft unterzeichnet.

7. eine eidesstattliche Versicherung über die Einhaltung der Vorschriften und die Unterwerfung unter die Kontroll- und Sanktionsmaßnahmen, die im Erlass vom 06. Dezember 2018 über Bodenmanagement und -sanierung vorgesehen sind (siehe Muster in „Formulare“).
      • Wenn Sie Ihre Tätigkeit als Probennehmer im Auftrag eines Unternehmens ausüben, muss dieses Dokument von Ihnen und dem Unternehmen, bei dem Sie angestellt sind, unterzeichnet werden.

 

1.2 Wie reiche ich meinen Antrag auf Zulassung beim ÖDW LNU ein?

Die von Ihnen zusammengestellten Antragsunterlagen sind per E-Mail an die Direktion Bodenschutz des ÖDW LNU zu senden: preleveur.sol@spw.wallonie.be

Geben Sie in der Betreffzeile Ihrer Nachricht „Antrag auf Registrierung als Probennehmer – Name des Unternehmens“ an.

 

 

2. BEARBEITUNG IHRES ANTRAGS

Der ÖDW LNU prüft, ob das eingegangene Dossier vollständig ist. Er informiert Sie innerhalb von 30 Tagen nach Eingang Ihres Antrags über die Ergebnisse dieser Prüfung.

 

Ihr Antrag ist unvollständig?

Die Verwaltung hat Ihnen eine Liste der fehlenden Unterlagen zusammengestellt. Senden Sie sie per E-Mail an die oben genannte Adresse.

 

 

3. GEWÄHRUNG EINER REGISTRIERUNGSNUMMER

Sobald Ihre Akte als vollständig und zulässig eingestuft wurde, teilt die Behörde Ihnen eine Registrierungsnummer zu.  Sie erhalten innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt Ihres vollständigen Antrags eine Mitteilung.

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Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 3818
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