In dieser Rubrik finden Sie alle auf Deutsch verfügbaren Verwaltungsschritte des Öffentichen Dienstes der Wallonie.
Die hier aufgeführten Vewaltungsschritte betreffen ausschließlich den Bereich des ÖDW.
8 gefundene Resultate
- Es sind viele Befreiungsregelungen vorgesehen: A. Nutzung des Fahrzeugs an weniger als 30 Tagen im Jahr (Fahrtenblatt) B. Befreiung für Fahrzeuge, die von Invaliden bzw. Personen mit Behinderung…
- Nach Einreichen eines Antrags kann die unentgeltliche Übertragung eines Betriebs (oder landwirtschaftlicher Flächen) durch Schenkung oder Erbschaft dem 0-%-Steuersatz unterliegen, wenn sie bestimmte…
- Die Wallonische Region ist für die Erhebung der Verkehrssteuer zuständig, der alle Dampf- oder Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger unterliegen. Aus steuerlicher Sicht werden diese Fahrzeuge in zwei…
- Seit dem 1. Juli 2017 zieht jede Neuzulassung im Namen eines öffentlichen Dienstes automatisch eine Befreiung von der Verkehrssteuer und dem damit verbundenen Zuschlagzehntel nach sich. Mit anderen…
- Sind Sie Opfer von Lärmbelästigung? Sie wissen nicht, an wen Sie sich wenden sollen, um diesen Lärm zu unterbinden? Es gibt verschiedene Arten von Lärm und verschiedene Lärmquellen. Je nach Art des…
- Jeder, der in Belgien wohnt, muss sein Fahrzeug in Belgien zulassen. Das Formular „Zulassungsantrag“ wird kostenlos ausgegeben von folgenden Stellen: Firma, die das Fahrzeug liefert…