Ihre Verwaltungsschritte
In dieser Rubrik finden Sie alle auf Deutsch verfügbaren Verwaltungsschritte des Öffentichen Dienstes der Wallonie.
Die hier aufgeführten Vewaltungsschritte betreffen ausschließlich den Bereich des ÖDW.

29 gefundene Resultate
- Ein ausländisches Unternehmen, das einen grenzüberschreitenden Transport von einem Grenzstaat in die Wallonische Region organisieren möchte, muss die Genehmigung der Region einholen.
- Um chemische Produkte transportieren zu können, muss ein Schiff ein Besatzungsmitglied an Bord haben, welches im Besitz einer Bescheinigung für den Transport von gefährlichen Gütern – chemische…
- Der regionale öffentliche Bereich, insbesondere Straßen und deren Nebenanlagen, können mit vorheriger Genehmigung des ÖDW Mobilität und Infrastruktur für private Zwecke genutzt werden. Die…
- Der Verkehrsunternehmer, der einen grenzüberschreitenden Transport ab der Wallonischen Region organisieren möchte, muss gemäß der EU-Verordnung 1073/2009 bei der Direktion der…
- Um die Tätigkeit des Gütertransports auf schiffbaren Wasserstraßen ausüben zu können, muss ein Unternehmen im Besitz einer Bescheinigung für den Zugang zum Beruf des Gütertransporteurs auf…
- Die Wallonische Region ist für die Erhebung der Verkehrssteuer zuständig, der alle Dampf- oder Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger unterliegen. Aus steuerlicher Sicht werden diese Fahrzeuge in zwei…