Ihre Verwaltungsschritte
In dieser Rubrik finden Sie alle auf Deutsch verfügbaren Verwaltungsschritte des Öffentichen Dienstes der Wallonie.
Die hier aufgeführten Vewaltungsschritte betreffen ausschließlich den Bereich des ÖDW.

8 gefundene Resultate
- Wenn Sie eine Ermäßigung (bescheidene Wohnung, Person mit Behinderung oder schwerer Kriegsinvalide, Familie zu Lasten) oder eine proportionale Ermäßigung (Nichtbenutzung und Ertraglosigkeit ;…
- Die wallonische Steuerverwaltung beantwortet Ihre Fragen: per E-Mail: steuerfisc.eupen@spw.wallonie.be per Telefon: +32 (0)87/39 11 70 per Post: ÖDW Steuerwesen - Hütte 79, 4700 Eupen während der…
- Eine Verwaltungsbeschwerde (im legalen Sinne) gegen die Fernsehgebühren einreichen. Sie haben eine Zahlungsaufforderung, die Sie bereits bezahlt haben (Annahme 1), oder einen Steuerbescheid (Annahme…
- Der Immobiliensteuervorabzug ist eine regionale Steuer auf Grundstückseigentum, das sich auf dem Gebiet der Wallonischen Region befindet. Der Immobiliensteuervorabzug wird auf Grundlage des…
- Möchten Sie mehr über die Zweckbestimmung der Einnahmen und Ausgaben der Wallonischen Region erfahren? Zögern Sie nicht, die entsprechenden Webseiten zu konsultieren. Dort finden Sie die Zahlen und…
- Die Erwerbsausschüsse sind von den öffentlichen Behörden beauftragt, bestimmte Immobilien zum Verkauf anzubieten. Sie sind ein Bürger, ein Unternehmen, eine Behörde und Sie möchten eine dieser…