Eine IDESS-Zulassung erhalten – Initiativen für die Entwicklung von Beschäftigung im Sektor Nachbarschaftsdienste zu sozialen Zwecken

Zusammengefasst

Eine I.D.E.S.S. ist eine zugelassene Struktur, die es ermöglicht, Privatpersonen, die in der Wallonie wohnhaft sind, oder auch VoG, deren Firmensitz in der Wallonie liegt, Nachbarschaftsdienste (kleine Handwerksarbeiten, Gartenarbeiten) sowie Dienste für eine gefährdete Zielgruppe (Sozialtaxi, soziale Waschküche, Sozialladen) anzubieten.

Bestimmte I.D.E.S.S. können auch die Reinigung der Räumlichkeiten kleiner VoG durchführen.

IDESS ermöglichen es, die Bedürfnisse natürlicher Personen bezüglich kleiner Arbeiten zu erfüllen, die zu geringfügig sind, um durch Fachleute aus dem privaten Sektor durchgeführt zu werden.

Achtung

Für weitere Informationen über die Zielgruppe der Empfänger besuchen Sie die Website der Direktion für Soziale Wirtschaft: http://economie.wallonie.be/Dvlp_Economique/Economie_sociale/IDESS.html

Anmerkung:

Das Instrument IDESS wurde durch das Programmdekret vom 17.07.2018 (Übergang des rechtlichen Rahmens vom „SIEG-de minimis“ zum „SIEG-Beschluss“) abgeändert.

Ab diesem Zeitpunkt werden die im Rahmen des Instruments IDESS gewährten Subventionen vom „SIEG-Beschluss“ geregelt (Beschluss 2012/21/EU der Kommission vom 20. Dezember 2011 über die Anwendung von Artikel 106 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind, Amtsblatt der Europäischen Union vom 11.1.2012, L 7/3).

Am 23.08.2019 wurde durch das Kabinett von Minister Jeholet eine neue Berechnungsmethode für gültig erklärt.

Diese Berechnungsmethode wird ab dem Saldo 2018-2019 angewendet.

Im Detail

Zielpublikum - Details

VoG, GSZ oder ÖSHZ

Bedingungen

Welches sind die zugelassenen Dienste?

Genauer:

  • kleine Wartungs-, Reparatur- und Gestaltungsarbeiten im Siedlungsbereich sind Arbeiten, die zu geringfügig sind, als dass sie ein „klassisches“ Unternehmen interessieren würden und die von einer handwerklich begabten Privatperson ohne spezielle Qualifikation durchgeführt werden können. Dies betrifft sowohl das Gebäude als auch die Möbel des Empfängers.
  • Gestaltung und Pflege von Grünflächen sind Arbeiten mit geringfügigem Ausmaß wie etwa:
    1. Rasenmähen;
    2. Heckenschneiden;
    3. Unkraut jäten in der Umgebung von Wohnraum und Höfen;
    4. Umgraben von Gärten und Gemüsegärten;
    5. Bearbeitung von Brennholz;
    6. Einsammeln und Abtransport von Abfällen oder Blättern und Geäst;
    7. Pflege von Grabstätten;
    8. Schneeräumung und Unkrautentfernung auf Bürgersteigen.
  • Sozialtransport ist der Transport, der für „gefährdete“ Personen vorgesehen ist, die kein Auto und keine Transportmöglichkeit durch öffentlichen Transport oder Taxis haben.
     
  • Die Soziale Waschküche besteht aus Wäsche-Dienstleistungen für „gefährdete“ Personen
     
  • Sozialläden sind Läden, die für „gefährdete“ Personen (siehe unten) vorgesehen sind und verkaufen Lebensmittel oder lebensnotwendige Güter zu Preisen, die mindestens 30 % unter jenen liegen, die im allgemeinen Verkauf gelten. Wenn es sich um Waren handelt, die keine Lebensmittel sind, sowie um Second-Hand-Waren, sind auch Tätigkeiten für die Reparatur, für die Wiederverwertung und für die Wiederverwendung zulässig.
     
  • Reinigung von Räumlichkeiten, wenn es sich um die Räumlichkeiten kleiner VoG handelt.

Die Tarife, die für die Tätigkeiten der IDESS anzuwenden sind, werden vom Erlass der wallonischen Regierung geregelt.

Um die geltenden Tarife abzurufen, beachten Sie bitte die Website der Direktion für Soziale Wirtschaft (Dokument „Indexierung der IDESS-Tarife“).

Vorteile

Die zugelassenen IDESS können zwei Arten von Subventionen in Anspruch nehmen:

  1. eine Subvention, die dazu gedacht ist, die Funktionskosten teilweise abzudecken;
  2. eine Subvention, die dazu gedacht ist, die Vergütungen der SINE-Mitarbeiter (Wiedereingliederung von sehr schwierig zu vermittelnden Arbeitslosen in der Wirtschaft der sozialen Eingliederung) oder von Mitarbeitern, die gemäß Artikel 61 des Organgesetzes vom 8. Juli 1976 der ÖSHZ beschäftigt werden, teilweise abzudecken.

Eine Beihilfe in Form von APE-Punkten kann ebenfalls mit einem Höchstwert von 24 zusätzlichen Punkten je IDESS gewährt werden.

Genauer

1) Der I.D.E.S.S. wird eine jährliche Subvention für die Abdeckung der Funktionskosten gewährt, sofern sie mindestens zwei Mitarbeiter (VZÄ) beschäftigt. Diese beläuft sich auf 1.000,00 EUR pro beschäftigtem Arbeitnehmer mit dem Status „SINE“, „Art. 60 §7“ oder „Art.61“.

Eine Subvention in Höhe von 11.000,00 EUR kann gewährt werden, wenn drei Bedingungen erfüllt werden:

  • die I.D.E.S.S. beschäftigt 3 Mitarbeiter als VZÄ mit dem Status SINE, Artikel 60 oder Artikel 61 des Organgesetzes vom 8. Juli 1976 der ÖSHZ;
  • diese Subvention wird dem Ankauf von Fahrzeugen, die an ältere Personen (Artikel 3, §1, 5 des Erlasses der wallonischen Regierung) oder an Personen mit eingeschränkter Mobilität angepasst wurden, oder der entsprechenden Anpassung bestehender Fahrzeuge gewidmet
  • diese Subvention wurde zuvor noch nie erhalten.

2) Je „SINE“- oder „Artikel 61“-Mitarbeiter, der von der I.D.E.S.S. als VZÄ beschäftigt wird, eine jährliche Subvention in Höhe von 13.000,00 EUR.

3) Eine ergänzende Subvention in Höhe von 1.000,00 EUR pro Mitarbeiter, welcher Leistungen für „gefährdete“ natürliche Personen (siehe oben) erbringt.

4) Die I.D.E.S.S. kann auch Beihilfen in Form von APE-Punkten in Anspruch nehmen, die dazu dienen sollen, die Betreuung der Mitarbeiter zu unterstützen.

  • 4 Punkte für die Einstellung eines Arbeitsuchenden in Teilzeit, wenn sie sich dazu verpflichtet, innerhalb von 3 Monaten ab dem Antrag 2 zusätzliche VZÄ-Mitarbeiter einzustellen;
  • 7 Punkte für die Einstellung eines Arbeitsuchenden in Vollzeit, wenn sie sich dazu verpflichtet, innerhalb von 3 Monaten ab dem Antrag 3 zusätzliche VZÄ-Mitarbeiter einzustellen;
  • 11 Punkte für die Einstellung von zwei Arbeitsuchenden für eine Vollzeit- plus Halbzeitstelle, wenn sie sich dazu verpflichtet, innerhalb von 3 Monaten ab dem Antrag 5 zusätzliche VZÄ-Mitarbeiter einzustellen;
  • 14 Punkte für die Einstellung von zwei Arbeitsuchenden für zwei Vollzeitstellen, wenn sie sich dazu verpflichtet, innerhalb von 3 Monaten ab dem Antrag 8 zusätzliche VZÄ-Mitarbeiter einzustellen;
  • 18 Punkte für die Einstellung von drei Arbeitsuchenden für drei Vollzeitstellen, wenn sie sich dazu verpflichtet, innerhalb von 3 Monaten ab dem Antrag 10 zusätzliche VZÄ-Mitarbeiter einzustellen;
  • 21 Punkte für die Einstellung von drei Arbeitsuchenden für drei Vollzeitstellen, wenn sie sich dazu verpflichtet, innerhalb von 3 Monaten ab dem Antrag 13 zusätzliche VZÄ-Mitarbeiter einzustellen;
  • 24 Punkte für die Einstellung von Arbeitsuchenden für drei Vollzeitstellen, wenn sie sich dazu verpflichtet, innerhalb von 3 Monaten ab dem Antrag 15 zusätzliche VZÄ-Mitarbeiter einzustellen.

Bei den angestellten Mitarbeitern muss es sich um zusätzliche Mitarbeiter im Vergleich zur Referenz-Belegschaft der I.D.E.S.S. handeln.

Prozedur

Die erste Zulassung wird für eine Dauer von zwei Jahren für einen oder mehrere Tätigkeitsbereiche bewilligt

Danach kann diese Zulassung für jeweils einen Zeitraum von vier Jahren verlängert werden.

Die Zulassung wird niemals auf unbestimmte Zeit vergeben.

In diesem Verfahren sind keine Gebühren vorgesehen.

Die einzige für dieses Verfahren verfügbare Sprache ist das Französische.

Eine Einrichtung, die ihre Zulassung als I.D.E.S.S. beantragt, richtet über das Formular für den Antrag auf Zulassung und auf Subventionierung als I.D.E.S.S. einen Antrag an die Verwaltung.

Die Verwaltung bestätigt den Erhalt des Antrags innerhalb von 15 Tagen und fordert gegebenenfalls fehlende oder unvollständige Dokumente oder Informationen ein.

Wenn die Akte vollständig ist, wird sie innerhalb von 30 Tagen an die Kommission für die Zulassung und Nachverfolgung von Unternehmen und soziale Wirtschaft gerichtet. Diese kann ergänzende Nachweisdokumente anfordern. Sie legt ihre Stellungnahme innerhalb von 30 Tagen vor.

Andernfalls ist diese Stellungnahme nicht mehr erforderlich. Die Stellungnahme bezieht sich vor allem auf die Anzahl der zu beschäftigenden Arbeitnehmer.

Die Verwaltung richtet innerhalb von 15 Tagen ab Erhalt der Stellungnahme der Kommission oder – bei fehlender Stellungnahme – innerhalb von 45 Tagen ab Anforderung der Stellungnahme einen Vorschlag für die Entscheidung an den Minister.

Der Minister oder sein Stellvertreter äußern sich dazu innerhalb einer Frist von 30 Tagen. Die Entscheidung legt die Anzahl der zu beschäftigenden Arbeitnehmer fest. Diese Entscheidung wird innerhalb von 15 Tagen ab Erhalt durch die Verwaltung übermittelt.

Der Antrag auf Verlängerung der Zulassung wird zwischen acht Monaten (240 Tagen) und vier Monaten (120 Tagen) vor dem Ablauf der aktuellen Zulassung eingereicht. Nur Abänderungen bezüglich der ursprünglichen Akte müssen der Verwaltung mitgeteilt werden.

Die Zulassung kann ausgesetzt oder zurückgezogen werden, wenn die I.D.E.S.S. die Bedingungen für die Zulassung nicht mehr erfüllt. Gegen diese Entscheidung kann ein Rechtsbehelf eingelegt werden,

Der Austausch erfolgt im Allgemeinen über E-Mail. Für ehrenwörtliche Erklärungen und Forderungserklärungen: Versand einer Originalversion mit handschriftlicher Signatur per Post durch einen Verantwortlichen der Struktur.

Die Nachweise der Subventionen sind elektronisch (zusammenfassende Tabellen) zu übermitteln, mit Aufbewahrung der Rechnungen und Originale – gegebenenfalls für die Überprüfung durch Inspektion oder durch die Verwaltung – im Unternehmen. Eine originale ehrenwörtliche Erklärung über den Postweg und mit handschriftlicher Signatur eines Verantwortlichen der Struktur ergänzt diese Nachweise. Der Austausch erfolgt im Allgemeinen über E-Mail. Für ehrenwörtliche Erklärungen und Forderungserklärungen: Versand einer Originalversion mit handschriftlicher Signatur per Post durch einen Verantwortlichen der Struktur.

Im Falle einer Ablehnung, Aussetzung oder einer Widerrufung der Zulassung kann die I.D.E.S.S. innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Entscheidung über die Ablehnung, Aussetzung oder Widerrufung per Einschreiben oder durch jede andere Modalität, die dem Versand oder dem Erhalt ein sicheres Datum verleiht, einen begründeten Rechtsbehelf an die Kommission richten. Die I.D.E.S.S. oder die Person, die sie bestimmt, kann auf Antrag von der Kommission angehört werden. Die Kommission bestätigt den Erhalt innerhalb von 15 Tagen, instruiert den Rechtsbehelf und übermittelt dem Minister innerhalb von dreißig Tagen ab Eingehen des Rechtsmittels einen Vorschlag für die Stellungnahme. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, ist die Stellungnahme nicht mehr erforderlich. Der Minister bestätigt oder annulliert seine ursprüngliche Entscheidung innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Stellungnahme der Kommission oder – bei Fehlen einer Stellungnahme der Kommission – innerhalb von 45 Tagen ab der Empfangsbestätigung. Die Verwaltung übermittelt innerhalb von 15 Tagen ab Erhalt per Einschreiben oder durch jede andere Modalität, die dem Versand oder dem Erhalt ein sicheres Datum verleiht, die Entscheidung an den Antragsteller und informiert die Kommission darüber mit einem einfachen Schreiben. 

Zudem gilt: Jede natürliche oder juristische Person, die anlässlich einer Angelegenheit, die sie betrifft, der Ansicht ist, dass eine Verwaltungsbehörde der Wallonie oder der Föderation Wallonie-Brüssel nicht gemäß der Aufgabe des öffentlichen Dienstes, die sie sicherstellen soll, gehandelt hat, kann schriftlich oder vor Ort beim Mediator der Wallonie und der Föderation Wallonie-Brüssel eine individuelle Beschwerde einbringen.

rechtliche Grundlagen

Kontakte

Dienste

GDO6 – Direktion für Soziale Wirtschaft
Place de la Wallonie, 1
5100 JAMBES
081/33.43.80 (Secrétariat)
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 142642
Hat Ihnen diese Seite geholfen ?
Zurück zu den Verwaltungsschritten