Zusammengefasst
Prüfung zum Fahrlehrer
Um Fahrlehrer einer Fahrschule zu werden, müssen Sie 3 Prüfungen bestehen:
- eine schriftliche Prüfung;
- eine mündliche Prüfung;
- eine Musterunterrichtsstunde (Probeunterricht, bei dem Ihre pädagogischen Fähigkeiten beurteilt werden).
Die Prüfungen werden vor dem Prüfungsausschuss für die Brevets der beruflichen Befähigung abgelegt.
Schriftliche und mündliche Prüfung
Zunächst müssen Sie die schriftliche und die mündliche Prüfung bestehen.
Folgende Lehrstoffe werden geprüft:
| Brevet | Geprüfte Lehrstoffe |
|---|---|
| Brevet I | Königlicher Erlass über die Zulassungsbedingungen für Fahrschulen, Königlicher Erlass über den Führerschein, Betriebsführung |
| Brevet II | Königlicher Erlass über die Straßenverkehrsordnung, Mechanik, Kraftfahrzeugtechnik und Fahrzeugelektrik |
| Brevet III | Königlicher Erlass über die Straßenverkehrsordnung |
| Brevet IV | Königlicher Erlass über die Straßenverkehrsordnung, Mechanik, Technik und Elektrik von Krafträdern |
| Brevet V | Königlicher Erlass über die Straßenverkehrsordnung, Mechanik, Technik und Elektrik von Lastkraftwagen |
Prüfungsablauf
Zum Bestehen der Prüfung müssen Sie erreichen:
- mindestens 60 % im Lehrstoff Verkehrssicherheit;
- mindestens 50 % in Mechanik;
- einen Gesamtdurchschnitt von mindestens 60 %.
Bestehen
Unmittelbar nach der mündlichen Prüfung werden Sie über das Ergebnis informiert.
- Wenn Sie die schriftliche und mündliche Prüfung für das Brevet II, III, IV oder V bestanden haben, können Sie einen Antrag auf Erteilung einer Praktikumsgenehmigung stellen.
Etwa zwei Wochen nach Übermittlung aller Unterlagen erhalten Sie Ihre Praktikumsgenehmigung.
Mit dieser Genehmigung können Sie sich bei einer Fahrschule Ihrer Wahl einschreiben.
Die Praktikumsgenehmigung ist drei Jahre gültig.
- Wenn Sie die schriftliche und mündliche Prüfung für das Brevet I bestanden haben, können Sie einen Antrag auf Erteilung einer Fahrschulleiterzulassung stellen.
Nichtbestehen
Sie können sich für eine neue Prüfungssitzung anmelden.
Wenn Sie einen der beiden Prüfungsteile bestanden haben, kann Ihnen gegebenenfalls eine Befreiung gewährt werden (siehe Hinweise).
Prüfungstermine
Die Prüfungen werden vom SPW Mobilität und Infrastruktur organisiert.
Die Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben.
Schriftliche Prüfungen 2026-2027
| Sitzung | Prüfungsdatum | Beginn der Einschreibungen | Voraussichtlicher Anmeldeschluss |
|---|---|---|---|
| 1. Sitzung 2027 | 30.01.2027 und 06.02.2027 | 15. Oktober 2026 | 15. Dezember 2026 |
| 2. Sitzung 2027 | 01.05.2027 und 08.05.2027 | 1. Februar 2027 | 31. März 2027 |
| 3. Sitzung 2027 | 25.09.2027 und 02.10.2027 | 15. Juni 2027 | 15. August 2027 |
⚠️ Um eine optimale Organisation der Prüfungen zu gewährleisten, ist die Zahl der Anmeldungen für diese Sitzung auf 400 begrenzt.
Die Einschreibungen werden geschlossen:
- entweder zu dem in der Tabelle angegebenen Datum;
- oder bereits vor diesem Datum, sobald die Höchstzahl der Anmeldungen erreicht ist.
Wir empfehlen Ihnen daher, Ihren Antrag unmittelbar nach Öffnung der Einschreibungen einzureichen.
Das Anmeldeformular für die 3. Sitzung 2026 wurde vorzeitig geschlossen (am 11.07.2026), da die maximale Anzahl von Anmeldungen erreicht wurde.
Die Termine der mündlichen Prüfungen werden nach Bestehen der schriftlichen Prüfung mitgeteilt.
Achtung
Befreiungen
Melden Sie sich für die Brevets II, IV oder V an und besitzen Sie bereits das Brevet III? In diesem Fall müssen Sie die Prüfung über den Lehrstoff Verkehrssicherheit nicht mehr ablegen.
Haben Sie die Prüfung insgesamt nicht bestanden, aber einen der Lehrstoffe bestanden? Der Prüfungsausschuss kann Ihnen für diesen Teil in einer späteren Sitzung eine Befreiung gewähren.
Diplome oder Bescheinigungen im Bereich der Kraftfahrzeugmechanik oder der Mobilitätswissenschaften berechtigen nicht zu einer Befreiung.
Im Detail
Brevet I
- Sie verfügen mindestens über ein Diplom des Sekundarunterrichts oder einen Nachweis über mindestens 6 Jahre Berufserfahrung als Fahrlehrer.
- Sie sind seit mindestens 3 Jahren Inhaber der Brevets II und III.
- Sie sind seit mindestens 3 Jahren Inhaber eines für die Klasse B gültigen Führerscheins.
Brevet II
- Sie sind seit mindestens 3 Jahren Inhaber eines für die Klasse B gültigen Führerscheins.
Brevet III
- Sie verfügen mindestens über ein Abschlusszeugnis des höheren Sekundarunterrichts oder einen Nachweis über mindestens 6 Jahre Berufserfahrung als Fahrlehrer.
- Sie sind seit mindestens 3 Jahren Inhaber eines für die Klasse B gültigen Führerscheins.
Brevet IV
- Sie verfügen über eine Bescheinigung über die absolvierte anerkannte spezifische Ausbildung für Krafträder.
- Sie sind Inhaber eines für die Klasse A gültigen Führerscheins.
- Sie sind seit mindestens 3 Jahren Inhaber eines für die Klasse B gültigen Führerscheins.
Brevet V
- Sie sind seit mindestens 3 Jahren Inhaber eines für die Klasse B gültigen Führerscheins.
- Sie sind Inhaber eines Führerscheins, der für die Fahrzeugklasse gültig ist, für die Sie Fahrunterricht erteilen möchten.
- Sie sind mindestens Inhaber des Brevets II.
Zusammenstellung der Akte
Anträge können online über die Plattform Mon Espace eingereicht werden.
Um einen Antrag auf Genehmigung zum Betrieb einer Betriebseinheit oder einen Änderungsantrag zu einer bestehenden Genehmigung zu stellen:
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Klicken Sie auf den Link zum Online-Formular am Ende dieser Seite.
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Melden Sie sich an:
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entweder mit Ihrem elektronischen Personalausweis und einem Kartenlesegerät,
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über die App „Itsme“,
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oder mit einem einmaligen Sicherheitscode, der per SMS gesendet wird.
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Nach der Anmeldung klicken Sie auf „Espace Professionnel“ (Berufsbereich) und wählen Sie das Unternehmen aus, für das Sie den Antrag stellen.
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Folgen Sie anschließend den angezeigten Anweisungen, um das Online-Formular auszufüllen.
Benötigen Sie Hilfe zum Antragsformular oder zur Nutzung der Plattform monespace.wallonie.be?
Konsultieren Sie die Benutzerhandbücher, die über die Schaltfläche „Centre d’aide“ (Hilfezentrum) oben rechts auf der Website Mon Espace zugänglich sind.
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Leitfaden Hauptzugangsverwalter: beschreibt das Vorgehen zur Anmeldung im Berufsbereich
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Benutzerhandbuch – Beruflich: beschreibt die Funktionen von „Mon Espace“ und deren Nutzung
Sie können auch den Helpdesk kontaktieren:
E-Mail: helpdesk.monespace@spw.wallonie.be
Validierung der Akte
Wenn die Bedingungen erfüllt sind, erteilt der ÖDW spätestens drei Monate nach Einreichung des vollständigen Antrags eine Fahrschulzulassung, sowie die Genehmigung zum Betrieb einer Niederlassungseinheit und, sofern nicht bereits vorhanden, die Genehmigung für einen Übungsplatz.
- Kopie des für die Klasse B gültigen Führerscheins
- Nachweis der Zahlung der Einschreibegebühr
- Brevet I oder III: Kopie des höchsten Diploms (mindestens Abschlusszeugnis des höheren Sekundarunterrichts) oder Nachweis über mindestens 6 Jahre Berufserfahrung als Fahrlehrer
- Brevet IV: Bescheinigung über die absolvierte anerkannte spezifische Ausbildung für Krafträder
Königlicher Erlass vom 11. Mai 2004 über die Zulassungsbedingungen für Fahrschulen für Kraftfahrzeuge.
Nicht anwendbar
Documents utiles
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Wie kann ich auf Mon Espace zugreifen?

