• Wallonie

    Die Wallonie bzw. die Wallonische Region ist eine föderierte Region mit gesetzgebender Gewalt. Sie verfügt über eigene Instanzen und Zuständigkeitsbereiche innerhalb des belgischen Föderalstaates. Sie wurde 1970 gegründet und ihre Institutionen wurden 1980 in die Praxis umgesetzt. Seitdem haben die Staatsreformen von 1988, 1993, 2001 und 2014 ihre Autonomie und ihre Zuständigkeitsbereiche kontinuierlich erweitert.
  • Föderation Wallonie-Brüssel

    Die Föderation Wallonie-Brüssel, die in dem französischen Sprachgebiet und dem zweisprachigen Gebiet Brüssel-Hauptstadt zuständig ist, ist eine der drei föderierten Gemeinschaften Belgiens.
    Sie übt ihre Zuständigkeiten in den Bereichen Unterrichtswesen, Kultur, Sport, Jugendhilfe, wissenschaftliche Forschung und Justizhäuser aus.

  • Deutschsprachige Gemeinschaft

    Als jüngste föderale Einheit ist die Deutschsprachige Gemeinschaft ebenso wie die Französische und die Flämische Gemeinschaft ein integraler Bestandteil Belgiens. Sie umfasst zwei verschiedene Teile: das Eupener Land im Norden, das sich bis zu den Niederlanden erstreckt und die Gemeinden Kelmis, Lontzen, Raeren und Eupen umfasst, und die belgische Eifel im Süden, die an das Großherzogtum Luxemburg angrenzt und die Gemeinden Bütgenbach, Büllingen, Amel, Sankt-Vith und Burg-Reuland umfasst.
  • Provinzen

    Die Wallonie umfasst fünf Provinzen: Wallonisch-Brabant, Hennegau, Lüttich, Luxemburg und Namur.
    Die Provinzen sind untergeordnete lokale Behörden: Sie führen bestimmte Entscheidungen der Regionalbehörde aus, beispielsweise was die Aufsicht über die Gemeinden in Bezug auf deren Haushaltspläne betrifft.
  • Gemeinden

    Die Wallonie umfasst 262 Gemeinden, von denen 9 im Gebiet deutscher Sprache (Deutschsprachige Gemeinschaft) liegen. Die Gemeinden setzen die Entscheidungen der verschiedenen Regierungsebenen um, sie verfügen jedoch auch über eigene Entscheidungsbefugnisse in Angelegenheiten von kommunalem Interesse. Es steht den Gemeinden frei, Initiativen zu ergreifen, sofern die betreffende Angelegenheit nicht durch die Verfassung, ein Gesetz oder ein Dekret aus ihrer Zuständigkeit ausgeschlossen ist.
  • Föderalstaat

    Seit 1993 ist Belgien ein Föderalstaat. Die sechste Staatsreform verleiht dem Föderalstaat Zuständigkeiten in zahlreichen Bereichen, wie z.B.: die auswärtigen Angelegenheiten, die Landesverteidigung, die Justiz, die Finanzen, die soziale Sicherheit, sowie einen umfangreichen Teil der Volksgesundheit und der inneren Angelegenheiten. Die föderalen Behörden bestehen aus einer Regierung, einem Parlament, den Föderalen Öffentlichen Diensten (FÖD) und den Öffentlichen Programmierungsdiensten (ÖPD).
  • Europa

    Die Zuständigkeiten der Europäischen Union sind in den Europäischen Verträgen festgelegt. Sie bestehen aus ausschließlichen Zuständigkeiten (Zollunion, Festlegung von Wettbewerbsregeln, Währungspolitik usw.), geteilten Zuständigkeiten (Binnenmarkt, Sozialpolitik, Landwirtschaft und Fischerei usw.), unterstützenden Zuständigkeiten (Industrie, Kultur, Tourismus usw.) und besonderen Zuständigkeiten.